SterbehilfeKlinik-Direktor für Palliativmedizin nimmt Stellung zur Debatte
Aktive Sterbehilfe, das Töten auf Verlangen, ist in Deutschland verboten; Beihilfe zum Suizid, etwa das Überlassen eines tödlichen Medikaments, ist aber straffrei. 2011 hat der Ärztetag das Berufsrecht verschärft: Deutschen Medizinern ist es demnach verboten, beim Suizid zu assistieren. Und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe plant, auch per Gesetz jede Form der Suizidhilfe zu verbieten.