Verbrauchertipp Wie Sie mit der Steuererklärung Geld sparen können

Düsseldorf · Wer auf die richtigen Dinge achtet, hat gute Chancen auf eine Erstattung vom Finanzamt. Wir geben ein paar Tipps, wie man mit der Steuererklärung am besten spart.

 Die Formulare für die Steuererklärung 2019 sind geändert worden: Den vierseitigen Mantelbogen zum Beispiel gibt es nicht mehr.

Die Formulare für die Steuererklärung 2019 sind geändert worden: Den vierseitigen Mantelbogen zum Beispiel gibt es nicht mehr.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Mit relativ wenig Arbeit viel Geld einnehmen. Diese Möglichkeit haben jedes Jahr viele Millionen Steuerpflichtige, wenn sie ihre Steuererklärung machen. Wer auf die richtigen Punkte achtet, kann besonders viel herausholen. Laut Bund der Steuerzahler bekommen Steuerzahler im Schnitt 1007 Euro erstattet. Wichtig: Falls wider Erwarten das Finanzamt eine Steuernachzahlung ausrechnet, empfiehlt die Stiftung Warentest, die Erklärung zurückzuziehen und Einspruch einzulegen. Das mit dem Rückzug geht aber nur dann, wenn man nicht erklärungspflichtig ist.

● Ordnung:

Bis Ende Juli haben Steuerzahler Zeit, um die Erklärung für 2019 abzugeben, sofern sie die Arbeit ohne Steuerberater erledigen. Damit alle Ausgaben erfasst werden, sollten schon alle Belege sortiert werden. Eventuell fehlende Quittungen können nachbestellt werden. Auf die Abgabe der Belege kann verzichtet werden, aber sie müssen für Nachfragen aufgehoben werden. Die Finanzverwaltung empfiehlt jedoch, Belege beizufügen, wenn ein Vorgang völlig neu (beispielsweise ein zweiter Wohnsitz) ist und wenn es erhebliche Änderungen gab. Isabel Klocke, Abteilungsleiterin Steuerrecht beim Steuerzahlerbund, rät davon ab, Ausgaben zu melden, die sich nicht belegen lassen. „Ein Steuerzahler darf auf keinen Fall einfach Ausgaben eintragen, die es überhaupt nicht gab. Das kann als Straftat bewertet werden.“

● Arbeitsmittel:

Beschäftigte dürfen den Kauf von Computern und vergleichbaren Arbeitsmitteln mit maximal 952 Euro Anschaffungskosten im Jahr des Kaufs voll absetzen, anstatt die Ausgabe über mehrere Jahre abzuschreiben. Es ist auch möglich, Geräte als teilweise beruflich genutzt anzugeben, wie es beispielsweise bei Smartphones der Fall sein kann.

● Haushaltsnahe Aufwendungen:

Als neue Anlage werden diese Ausgaben bei einer Steuererklärung per Papier gemeinsam erfasst. Maximal können 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen und 6000 Euro für Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Von anerkannten Beträgen gibt es jeweils ein Fünftel zurück, egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist. Es können nur die Lohnkosten, Maschinen und Fahrtkosten abgesetzt werden. Alle Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen; eine Zahlung mit Bargeld kann nicht geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert auch Kosten für Arbeiten, die außerhalb der Wohnung durchgeführt wurden, aber noch im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen. Der Bund der Steuerzahler meint, man solle auch Kosten für den Winterdienst oder das Legen des Wasseranschlusses angeben.

Straßenausbau:

Betroffene Bürger sollten auch diese Ausgaben eintragen. Der Steuerzahlerbund führt eine Musterklage, damit diese Kosten als Handwerkerleistung anerkannt werden.

● Riester-Rente:

Ausgaben für die Riester-Rente sollten eingetragen werden. Das bringt bei Gutverdienern mehr als die reine Zulage.

Krankheitskosten:

Außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit, Pflege oder Ausgaben für Rezeptgebühren, Spangen, Zahnersatz oder Hörgeräte werden in einer speziellen Anlage erfasst. Sie können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung des jeweiligen Steuerzahlers überschreiten. Bei Familien mit drei Kindern wird dieser Betrag bei einem Prozent des Einkommens erreicht, wenn sie maximal 51.130 Euro verdienen. Paare ohne Kinder können Krankheitskosten bei Einkünften zwischen 15.340 Euro bis zu 51.130 Euro absetzen, wenn diese höher als sechs Prozent des Einkommens liegen.

Der Steuerzahlerbund rät dazu, alle Krankheitskosten zu melden, weil beim Bundesfinanzhof geprüft wird, ob der Abzug der Eigenbelastung möglicherweise großzügiger behandelt wird. Tipp: Steuerzahler sollten versuchen, höhere Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, damit der Freibetrag leichter und mit höheren Beträgen überschritten wird. Also besser neue Brille und Spange in einem Jahr kaufen als über zwei Jahre verteilt.

● Außergewöhnliche Belastungen:

Dazu gehören auch Kosten für das Beheben von Unwetterschäden sowie Aufwendungen für Beerdigungen, wenn das nicht aus dem Erbe bezahlt werden kann.

● Kapitalerträge:

Haushalte sollten die Freibeträge auf Kapitalerträge für ihre Geldanlagen beantragen. Ihnen stehen Zinsen und Kapitalgewinne steuerfrei bis zu einer Höhe von 801 Euro bei Singles und 1602 Euro bei Verheirateten zu. Falls der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, ist es sinnvoll, Kapitalerträge auch oberhalb der Freibeträge in der Steuererklärung anzugeben, weil diese dann weniger hoch als bei der Pauschalregelung versteuert werden.

● Verkaufsstrategien:

Bürger, die viel Geld in Aktienfonds investiert haben, sollten diese möglicherweise eher verteilt über mehrere Jahre als auf einen Schlag verkaufen. So können sie die Freibeträge eventuell besser ausnutzen. Wer eine vermietete Wohnung abstoßen will, muss den Gewinn versteuern, sofern er das Objekt kürzer als zehn Jahre hielt. Gerade wegen der hohen Wertsteigerungen kann es also klug sein, ein Objekt gezielt länger als zehn Jahre zu halten. Wer Geld braucht, nimmt womöglich besser vorübergehend einen Kredit auf.

● Arbeitszimmer:

Bis zu 1250 Euro lassen sich mit korrekter Begründung geltend machen. Wer kein Arbeitszimmer genehmigt bekam, kann trotzdem Kosten für Büromöbel geltend machen.

Eigentümer selbst genutzter Immobilien können ab 2020 Ausgaben für eine bessere Heizung oder Wärmedämmung geltend machen. 20 Prozent der Ausgaben (mit Handwerkerrechnung) gibt es zurück. Das gilt aber erst für die Steuererklärung im kommenden Jahr.

Die Reihe „Verbrauchertipp“ erscheint montags im General-Anzeiger und bietet Service rund um Verbraucherthemen.

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