Wissenswertes in der Corona-Krise Wie kann man Steuern sparen im Homeoffice?

Düsseldorf · Der Staat bietet Arbeitnehmern und Rentnern verschiedene Möglichkeiten an, in der Corona-Krise Geld zu sparen. Dazu hier eine Übersicht.

 Eine Frau arbeitet mit Hörschutz im Homeoffice. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus.

Eine Frau arbeitet mit Hörschutz im Homeoffice. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Je länger die Corona-Krise dauert, umso wichtiger wird, wie die Folgen wirtschaftlich aufgefangen werden. Wir erklären, wo der Staat Bürger und Firmen entlastet.

  • Bonus: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass Beschäftigte in der Pflege, in Supermärkten, Ärzte oder auch LkW-Fahrer steuerfreie Bonuszahlungen in Höhe von 1500 Euro erhalten dürfen.
  • Kurzarbeit: Knapp 100.000 Betriebe in NRW haben Kurzarbeitergeld beantragt. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des letzten Netttolohns als Kurzarbeitergeld, mit Kind liegt der Anspruch bei 67 Prozent. Dieses Geld ist steuerfrei, doch es muss bei der obligatorischen Steuererklärung mit angegeben werden. „Das Kurzarbeitergeld wird dem zu versteuernden Einkommen fiktiv zugerechnet, was dann zu einem höheren Steuersatz als ohne Kurzarbeitergeld führt“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Als Ergebnis könnten Steuernachzahlungen fällig sein.
  • Home-Office: Hunderttausende Beschäftigte arbeiten überwiegend von zu Hause aus. Sie können dafür nötige Ausgaben steuerlich geltend machen, sofern der Arbeitgeber sie nicht erstattete. Geräte, die inklusive Mehrwertsteuer 952 Euro gekostet haben, dürfen direkt geltend gemacht werden. Ist ein Gerät teurer, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei den Kosten für den Online-Zugang per Flat-Rate ist den Beschäftigten zu raten, sie nach Möglichkeit dem Arbeitgeber in Rechnung zu stellen. Denn das Finanzamt erlaubt bisher nur, ein Fünftel der Telekommunikationskosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Ärgerlich ist, dass die NRW-Finanzverwaltung auch auf Nachfrage bisher nicht von ihrer Linie abrückt, dass nur Kosten für Extra-Arbeitszimmer abgesetzt werden können, aber keine Ausgaben für eine Arbeitsecke. „Solche Ausgaben wie auch Kosten für Telekommunikation sollten steuerlich leichter berücksichtigt werden“, sagt Klocke, „diese Arbeitnehmer sorgen ja im Home-Office dafür, dass es im Unternehmen weiter vorangeht.“

Klocke warnt davor, Kosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen und dann auch noch steuerlich anzugeben. „Das wäre Steuerbetrug.“

  • Fahrtkosten: Beschäftigte, die der Firma wochenlang wegen Home-Office oder Kurzarbeit fernbleiben, müssen entsprechend weniger Tage bei der Berechnung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Das NRW-Finanzministerium erklärt, man werde bei Zweifeln nachhaken. Die Behörde sagt auch, Beschäftigte könnten nicht normalerweise die Entfernungspauschale absetzen, aber für die Zeit zu Hause ein möglicherweise fälliges Jahresabo im ÖPNV.
  • Hinzuverdienst: Arbeitnehmer aus medizinischen Berufen, die vorzeitig in Rente gingen, können laut Steuerzahlerbund statt 6300 Euro im Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. So soll weiteres Personal für die Behandlung von Kranken gefunden werden. Außerdem können Kurzarbeiter ihren Lohn anrechnungsfrei aufstocken, wenn sie in systemrelevanten Bereichen wie Krankenhäusern aushelfen.
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