Irreführung der Verbraucher Wettbewerbszentrale erhält viele Beschwerden

FRANKFURT · Auch im vergangenen Jahr erhielt die Wettbewerbszentrale viele Beschwerden über unlautere Geschäftspraktiken. Dabei standen unter anderem Alnatura, Champignons und Kaschmirpullover im Fokus.

 Gebühr beim Bezahlen: Die Wettbewerbszentrale schaut in solchen Fällen genau hin.

Gebühr beim Bezahlen: Die Wettbewerbszentrale schaut in solchen Fällen genau hin.

Foto: picture alliance / Sebastian Gol

Immer wieder prangert die Wettbewerbszentrale unlautere Geschäftspraktiken und Irreführung der Verbraucher an, die ihr von Verbrauchern, aber vor allem von Wettbewerbern vorgelegt werden. Im vergangenen Jahr gingen bei ihr knapp 10 550 Anfragen und Beschwerden ein, in etwa 3500 Fällen ist die Wettbewerbszentrale aktiv geworden. Sie fordert also die Unternehmen auf, solche Wettbewerbsverstöße zu unterlassen – das geschehe in den allermeisten Fällen, sagt Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Im anderen Fall geht sie vor Gericht.

So sind einige Fälle beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig wie etwa in der Causa „Kulturchampignons“: Wenn auf einer solchen Packung „Ursprungsland Deutschland“ steht, die Aussaat und Aufzucht aber überwiegend in den Niederlanden erfolgt, ist dann eine solche Bezeichnung nicht irreführend? Denn die Champignons werden erst ein bis zwei Tage vor der Ernte nach Deutschland eingeführt, die Aufzucht aber dauert insgesamt mehrere Wochen. Das haben auch die deutschen Gerichte bis zum Bundesgerichtshof (BGH) als klare Täuschung der Verbraucher angesehen. Doch weil nach dem Zollkodex Produkte, die in Deutschland geerntet werden, auch entsprechend mit dem Label „Ursprungsland Deutschland“ bezeichnet werden müssen, soll dies nun der EuGH klären.

Vorgehen gegen Alnatura und Easyjet

Die Wettbewerbszentrale kümmert sich aber nicht nur um Champignons: Sie mahnt Hersteller an, die ohne die nötige Zertifizierung ihre Produkte als „Bio“ bezeichnen, prangert Unternehmen an, die behaupten, einen Kaschmirpullover zu verkaufen, obwohl der Anteil von Kaschmirwolle nur 20 Prozent betrage. „So etwas können Verbraucher nicht sofort feststellen, das erkennen aber die Wettbewerber“, sagt Münker.

Auch der Lebensmittelhändler Alnatura, der sich selbst als „Super Natur Markt“ bezeichnet, geriet ins Visier der Wettbewerbszentrale. Alnatura hatte ein Mehrwegnetz für Obst und Gemüse als Alternative für Kunststoffbeutel beworben. Tatsächlich aber bestanden diese waschbaren „Veggie-Bags“ aus Polyester. Gegen die britische Fluggesellschaft Easyjet gingen die Juristen vor, weil diese sich weigerte, bei Nichtantritt eines Flugs die auf den Ticketpreis fälligen Steuern und Gebühren zurückzuerstatten. Das wurde den Briten schließlich vom Landgericht Frankfurt untersagt.

Um Gebühren geht es auch im Finanzbereich: Seit dem 13. Januar sind in der EU Zusatzentgelte für bestimmte Zahlarten verboten. So dürfen etwa Fluggesellschaften nicht mehr einen Aufpreis verlangen, wenn der Flugpreis mit der Kreditkarte gezahlt wird. „Das werden wir sehr genau beobachten“, sagte Münker. Jetzt schon seien mehr als 160 Beschwerden eingegangen. In 32 Fällen hat die Wettbewerbszentrale die Anbieter aufgefordert, die Zahlungsmodalitäten anzupassen. Auch für SEPA- Lastschriften dürfen keine zusätzlichen Entgelte erhoben werden. „Noch ist unklar, ob das auch für Paypal gilt“, erklärt der Jurist. „Wir meinen schon, denn die eigentliche Zahlung erfolgt über eine normale Sepa-Lastschrift.“ Selbst Rabatte auf bestimmte Zahlungsarten schaut sich die Wettbewerbszentrale genau an, denn diese widersprächen der Zielsetzung des Gesetzes.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort