Kostendiskussion Werden Kassenbeiträge auf Betriebsrenten halbiert?

Köln · Der GKV-Spitzenverband befürwortet eine Halbierung der Beitragssätze. Die Arbeitgeberverbände wollen, dass alles beim Alten bleibt.

 Blutdruckmessen: Empfänger von Betriebsrenten ärgert der volle Krankenkassenbeitrag.

Blutdruckmessen: Empfänger von Betriebsrenten ärgert der volle Krankenkassenbeitrag.

Foto: picture alliance/dpa

Die Diskussion um hohe Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten bleibt in Bewegung. Als Überraschung gilt, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach einem Beschluss seines Verwaltungsrates eine Halbierung der Beitragssätze befürwortet. Seit 2004 wird auf Versorgungsbezüge (Renten- und Kapitalzahlungen) neben dem Arbeitnehmeranteil zusätzlich der fiktive Arbeitgeberanteil erhoben, also der ganze Beitragssatz. Damals ging es den Krankenkassen schlecht, und Betriebsrentner galten als belastbar.

Die Arbeitgeberverbände wollen, dass es dabei bleibt. Sonst würden Betriebsrentner zu Lasten aller Beitragszahler subventioniert. Im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes wurden die Vertreter der Arbeitgeber jedoch überstimmt. In einer Kampfabstimmung, so heißt es, seien drei Arbeitgebervertreter „umgefallen“ Daher konnte die Gegenseite, überwiegend Gewerkschafter als Vertreter der Versicherten, den Beschluss durchsetzen, den Beitragssatz auf den Arbeitnehmeranteil zu reduzieren. Die Gewerkschaften fordern dies schon lange, damit die betriebliche Altersversorgung attraktiver wird. Die Entscheidung über die Beitragshöhe liegt allerdings beim Gesetzgeber. Bisher sträubt sich die Mehrheit der CDU/CSU in der großen Koalition gegen eine Beitragsmilderung, die von der SPD ebenso verlangt wird wie von der Linken und der AfD.

Wie teuer würde eine Halbierung des Beitragssatzes? In der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD beziffert die Bundesregierung die Kosten einer rückwirkenden Erstattung bis 2004 mit 37,3 Milliarden Euro. Den Betriebsrentnern wurde also einiges aufgebürdet. Niemand rechnet jedoch mit einer rückwirkenden Regelung; sie wäre viel zu teuer. Für 2018 sollen sich die Beitragseinnahmen aus Versorgungsbezügen auf 5,8 Milliarden Euro belaufen. Bei einer Halbierung betrüge der Beitragsausfall also 2,9 Milliarden Euro. Bei dauerhafter Halbierung des Beitragssatzes erwartet die Bundesregierung eine dauerhafte Erhöhung des GKV-Beitrags um 0,2 Prozentpunkte.

Geringer wäre der Beitragsausfall, wenn man die Freigrenze von 152,25 Euro monatlich, bis zu der gar keine Kassenbeiträge fällig werden, in einen Freibetrag umwandelt und den womöglich erhöht. Von einem Freibetrag würden alle Betriebsrentner profitieren, von der Freigrenze haben nur diejenigen etwas, deren Rente nicht über 152,25 Euro hinausgeht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in einem Brief an die Gesundheitsexperten seiner Fraktion die möglichen Optionen einer Beitragserleichterung dargestellt. Interessant daran ist der Vorschlag, die Gegenfinanzierung dadurch zu erleichtern, dass der Bund seine Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II dauerhaft und pauschal um 1,5 Milliarden Euro jährlich heraufsetzt. Die GKV beklagt immer wieder, dass der Bund für diesen Personenkreis keine kostendeckenden Beiträge zahlt.

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