Kommentar zu 5G Teilnahme ist ohne Alternative

Meinung | Bonn · Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Weg für die 5G-Frequenzversteigerung freigemacht. Gut so - alles andere hätte zu Verzögerungen geführt und letztlich dem Wirtschaftsstandort geschadet. Ein Kommentar.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln am Freitag den Eilanträgen gegen die 5G-Frequenzversteigerung nicht stattgegeben hat, ist wenigstens klar, dass Deutschland beim Aufbau des 5G-Netzes nicht schon vor Beginn ins Hintertreffen gerät. Hätte das Gericht anders entschieden, wäre die Versteigerung auf unabsehbare Zeit verschoben worden. Und das wäre äußerst schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland gewesen.

Denn die zeitnahe Einführung der neuen Technik ist die Voraussetzung dafür, dass etliche Zukunftstechnologien wie das autonome Fahren vorangetrieben werden können. Darauf sind deutsche Ingenieure nicht nur im Maschinen- und Automobilbau angewiesen. Und diese Branchen sind wiederum ein wichtiges Rückgrat der deutschen Wirtschaft Natürlich stoßen Auflagen, die die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern gemacht hat, den Telekommunikationskonzernen sauer auf. In der Tat lassen sich die Ausbauverpflichtungen mit den jetzt zur Versteigerung anstehenden Frequenzen allein nicht erfüllen.

Bis Ende 2022 müssen mindestens 98 Prozent der Haushalte mit technisch möglichen Download-Geschwindigkeiten von mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgt sein. Allerdings können die Netzbetreiber die bisherige 4G-Technik zur Hilfe nehmen, so dass es unter dem Strich dann doch klappen kann. Wer ab Dienstag Frequenzen ersteigert, bekennt sich zur neuen Technik und wird sie stückweise ausbauen. Dazu gibt es für die Netzbetreiber keine Alternative.

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