Tarifvertrag für Sicherheitsdienste allgemeinverbindlich

Düsseldorf · Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarifverträge sind damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. Wie das Ministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, werden damit rund 50 000 Beschäftigte des Bewachungsgewerbes in NRW vor Lohndumping geschützt. Die neuen Stundenlöhne reichen von rund 10 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis knapp 16 Euro für geprüfte Sicherheitsmitarbeiter.

 Sicherheitskraft steht vor einem Zaun.

Sicherheitskraft steht vor einem Zaun.

Foto: Marijan Murat/Archiv

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft gemeinsam gestellt. Die Allgemeinverbindlicherklärung durch das Arbeitsministerium hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Unternehmen nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören.

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