Ärger über Dachverband Rechtsstreit um politische Äußerungen des DIHK

Bonn · Dem Münsteraner Unternehmer Thomas Siepelmeyer fallen Stellungnahmen negativ auf. Er fordert von seiner Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen den Austritt aus der Interessenvertretung.

 Eric Schweitzer, Präsident des DIHK.

Eric Schweitzer, Präsident des DIHK.

Foto: picture alliance/dpa

Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster will am Freitag, 12. April, über die Klage eines Münsteraner Unternehmers verhandeln. Thomas Siepelmeyer verlangt von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK), bei der er als Unternehmer Pflichtmitglied ist, dass sie aus dem Dachverband Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austritt.

Siepelmeyer kritisiert, dass sich der DIHK wiederholt außerhalb seiner Kompetenzen zu allgemeinpolitischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik geäußert habe. „Ich lasse mir nicht gefallen, dass der DIHK wie eine politische Partei agiert“, sagte Siepelmeyer dem General-Anzeiger. Zuletzt fielen dem Münsteraner, der auch in der Windenergiebranche aktiv ist, Äußerungen des DIHK-Präsidenten Eric Schweitzer zum Kohlekompromiss negativ auf. Der Umweltgeologe kämpft seit mehr als zwölf Jahren.

Laut IHK-Gesetz dürfen sich Kammervertreter nur zu ihren Aufgaben und Kompetenzen äußern. Dazu gehören Fragen der Förderung der Wirtschaft und der Berufsausbildung in ihrer Region. Allgemeine politische Themen, Sozialpolitik und Arbeitsrecht zählen nicht dazu. Die Kammern nehmen hoheitliche Aufgaben des Staates wahr, indem sie Prüfungen abnehmen oder Register führen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Siepelmeyer 2016 Recht gegeben. Die Richter entschieden, dass einem Gewerbebetrieb, der gesetzliches Mitglied einer IHK ist, gegen seine Kammer ein Anspruch auf Austritt aus dem DIHK zustehen kann, wenn dieser sich außerhalb des Kompetenzrahmens betätigt, in dem er Stellungnahmen zu allgemeinpolitischen Themen abgibt. Mit der Entscheidung verwiesen die Bundesverwaltungsrichter das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht NRW zurück. Es habe noch keine Feststellungen zu der Frage getroffen, ob eine Wiederholung derartiger Äußerungen drohte. Das Gericht werde bei der Prüfung der Wiederholungsgefahr auch zu berücksichtigen haben, ob der DIHK in seiner Satzung wirksame Vorkehrungen gegen künftige Kompetenzüberschreitungen treffe, teilten die Richter 2016 mit. Ein Verhandlungstermin vor dem OLG war erst für November 2018, dann für Dezember anberaumt. Die Termine wurden verschoben, weil es noch Beratungsbedarf gebe.

Branchenexperten sehen von der Entscheidung Signalwirkung ausgehen. Das Urteil könne weitreichende Folgen haben. Sollte das Gericht Siepelmeyer Recht geben, drohe eine Welle weiterer Klagen gegen die Kammern. (Aktenzeichen: 16 A 1499/09 (VG Münster, 9 K 1076/07)

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