Ende eines Rechtsstreits Quelle Erbin Schickedanz verzichtet auf Ansprüche

Köln · Im Rechtsstreit zwischen der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und dem früheren Top-Banker Matthias Graf von Krockow verzichtet die Klägerin überraschend auf alle Ansprüche. Der letzte Akt eines langwierigen Verfahrens endete heute vor dem Kölner Landgericht mit einem sogenannten Verzichtsurteil.

 Das Verfahren endete vor dem Kölner Landgericht mit einem sogenannten Verzichtsurteil.

Das Verfahren endete vor dem Kölner Landgericht mit einem sogenannten Verzichtsurteil.

Foto: dpa

Schickedanz' Anwälte teilten in der mündlichen Verhandlung den Klageverzicht ihrer Mandantin mit. Von Krockow war einst Sprecher der vier persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Sal. Oppenheim.

Der Vorsitzende Richter Marcus Leckel stellte klar, dass dieser Verzicht "sämtliche Ansprüche" umfasse, die Schickedanz gegen den Beklagten von Krockow womöglich zustehen könnten -"aus welchem Rechtsgrund auch immer". Sie müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Damit ist endgültig ein Schlussstrich gezogen unter ein Verfahren, in dem Schickedanz Ende 2012 ursprünglich von 14 Beklagten insgesamt 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt hatte. Darunter war ihre frühere Hausbank Sal. Oppenheim und ihr einstiger Vermögensberater Josef Esch. Vor einem Jahr hatte sich Schickedanz mit 13 Beklagten auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Nur von Krockow hatte sich einer entsprechenden Erledigungserklärung nicht angeschlossen, daher war das Gericht noch einmal am Zug.

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