Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums Olaf Scholz möchte Forschung in Firmen fördern

Berlin · Bundesfinanzminister Scholz will Forschung und Entwicklung in deutschen Unternehmen ab Januar 2020 im Umfang von insgesamt fünf Milliarden Euro oder 1,25 Milliarden Euro pro Jahr steuerlich fördern.

 Die Forschung in Unternehmen wie hier bei BASF soll steuerlich gefördert werden.

Die Forschung in Unternehmen wie hier bei BASF soll steuerlich gefördert werden.

Foto: obs

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Forschung und Entwicklung in deutschen Unternehmen ab 1. Januar 2020 im Umfang von insgesamt fünf Milliarden Euro oder 1,25 Milliarden Euro pro Jahr steuerlich fördern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Das so genannte Standortsicherungsgesetz sieht für die Forschungsförderung eine Laufzeit von vier Jahren vor. Bund und Länder sollen die Förderung über die gesamte Laufzeit mit jeweils 2,5 Milliarden Euro finanzieren.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung festgelegt. Deutschland hat hier durchaus Nachholbedarf: In anderen Industriestaaten wie die USA, China, Japan oder Frankreich können Unternehmen teils schon seit vielen Jahren einen Teil ihrer Forschungsinvestitionen von der Steuerschuld abziehen.

Seit Monaten erwartet

Der Gesetzentwurf von Scholz war in der Wirtschaft seit Monaten erwartet und vehement eingefordert worden. Es gab jedoch lange Zeit noch Meinungsverschiedenheiten zwischen dem SPD-Minister und den unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und für Forschung über die Höhe der jährlichen Förderung und über die Größe der Unternehmen, die in den Genuss der Steuervorteile kommen sollten. Die Unionsminister hatten ursprünglich eine Fördersumme des Bundes von jährlich 3,5 Milliarden Euro gefordert.

Die steuerliche Forschungsförderung soll dem Gesetzentwurf zufolge nun grundsätzlich allen Unternehmen unabhängig von der Größe zugutekommen. Ursprünglich hatte vor allem die SPD die Förderung nur für kleine und mittlere Firmen vorgesehen. Nun können auch große Betriebe gefördert werden. Scholz gibt damit der Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Union nach.

Die Förderung soll sich an den Bruttolohnforderungen der Unternehmen für Arbeitnehmer im F&E-Bereich eines Unternehmens orientieren. Für ein Unternehmen sollen maximal zwei Millionen Euro Fördersumme angesetzt werden können, so der Gesetzentwurf. Davon können 25 Prozent pro Jahr oder höchstens 500 000 Euro im Wirtschaftsjahr steuerlich geltend gemacht werden.

Das Finanzministerium gab den fertigen Gesetzentwurf am Mittwoch in die so genannte Frühkoordinierung zwischen den Ressorts. Er soll zügig vom Kabinett gebilligt und noch in diesem Jahr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, um am 1. Januar 2020 in Kraft treten zu können.

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