Steueroase in Europa NRW-Fahnder prüfen Steuertricks via Malta

Berlin · Ein anonymer Datenstick mit Informationen über Zehntausende Firmen ist aufgetaucht. Wuppertaler Steuerfahnder gehen jetzt möglichen Tricksereien nach. Denn auch viele deutsche Firmen könnten betroffen sein.

 Ausländische Firmeneigentümer erhalten auf Malta einen Teil ihrer gezahlten Steuer wieder zurück.

Ausländische Firmeneigentümer erhalten auf Malta einen Teil ihrer gezahlten Steuer wieder zurück.

Foto: picture-alliance / obs

NRW-Steuerfahnder gehen möglichen Steuertricksereien deutscher Firmen über unangemeldete Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel Malta nach. Der Wuppertaler Steuerfahndung sei am 26. April anonym ein Datenstick zugegangen mit Informationen über 60 000 bis 70 000 Firmen auf Malta, hinter denen ausländische Eigentümer stünden, berichtete NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gestern in Berlin.

1700 bis 2000 dieser Firmen hätten deutsche Eigentümer, doch nur 15 Prozent oder 270 davon seien ordnungsgemäß bei heimischen Finanzämtern angemeldet worden. Es gebe daher „hohe Verdachtsmomente“, dass viele dieser Firmen auf Malta Briefkastenfirmen zum Zweck der Steuerhinterziehung seien. „Es gibt seit Längerem Hinweise darauf, dass es eine Art Panama in Europa gibt“, so der Minister. Vor einem Jahr war aufgeflogen, dass eine Kanzlei in Panama mehr als 300 000 Briefkastenfirmen angemeldet hatte. Sie werden oft für Geldwäsche und Steuerbetrug genutzt.

Niederlassungen auf Malta allein sind nicht illegal

Wenn deutsche Firmen Niederlassungen auf Malta hätten, sei das an sich noch nicht illegal. Wenn sie jedoch nicht angemeldet würden, nähre das den Verdacht, dass die Firmen der Steuerhinterziehung dienten. „Häufig werden diese Offshore-Gesellschaften gegründet, um am deutschen Fiskus vorbei Gewinne oder Vermögenswerte ins Ausland zu verlagern und in inaktiven Briefkastenfirmen zu verstecken“, erklärte der SPD-Politiker.

Es gebe eine direkte Möglichkeit, Steuern via Malta zu sparen. Unternehmen auf Malta müssten zwar zunächst 35 Prozent Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen, ein in der EU üblicher Satz. Doch ausländische Firmeneigentümer erhielten anschließend sechs Siebtel ihrer gezahlten Steuern wieder zurückerstattet. So will Malta internationale Unternehmen anlocken. Wenn ein maltesisches Unternehmen in Deutschland nicht angemeldet sei, falle es leicht, diese Steuerrückerstattung nicht in der deutschen Steuererklärung anzugeben, so Walter-Borjans. Die unterlassene Anmeldung der Firmen dürfe deshalb nicht auf Dauer nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

NRW übermittelt Daten an andere Länder

Unternehmen könnten freilich die Anmeldung auch einfach vergessen haben. Wenn dem so sei, hätten sie jetzt bis zum 30. Juni Zeit, die Anmeldung nachzuholen. Bei den Unternehmen, die dies unterlassen, dürfte die Wuppertaler Steuerfahndung besonders genau hinschauen. Der NRW-Finanzminister, der sich bei der Bekämpfung von Steuertricks bundesweit den Ruf eines harten Hundes erworben hat, erklärte auch, dass die Probleme ab 2018 nicht vorbei wären, wenn der so genannte automatische Informationsaustausch zwischen mehr als 100 Staaten weltweit eingeführt wird.

Dabei sind Banken verpflichtet, Kontodaten und Kapitalerträge automatisch an die Steuerbehörden des Heimatlandes des Steuerpflichtigen zu übermitteln. Diese Regelung sei aber leicht zu umgehen, sagte Walter-Borjans. Malta etwa sei nämlich nur verpflichtet, Daten über ausländische Firmen nach Deutschland weiterzugeben, nicht Daten von maltesischen Unternehmen.

Der SPD-Politiker kündigte an, den Steuerbehörden anderer Länder Daten aus der „Malta-Liste“ der Wuppertaler Steuerfahnder zu übermitteln.

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