Neuer Erlass beschränkt Windkraftplanungen in NRW

Düsseldorf · Für den Ausbau der Windenergie gelten in Kürze in Nordrhein-Westfalen restriktivere Regeln. Künftig muss mit mindestens 1500 Metern Abstand zwischen Windkraftanlagen und reinen Wohngebieten geplant werden. Das sieht ein neuer Erlass vor, den das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf verabschiedet hat.

 Ein Regenbogen spannt sich über grünen Feldern und Windkraftanlagen vor grauen Regenwolken.

Ein Regenbogen spannt sich über grünen Feldern und Windkraftanlagen vor grauen Regenwolken.

Foto: Christian Charisius/Archiv

Die Neuregelung stärke die Akzeptanz der Windkraft bei den Bürgern, bekräftigte NRW-Energieminister Andreas Pinkwart (FDP). Dies sei Voraussetzung für die Energiewende. Die Planungshoheit der Kommunen werde gestärkt und einer "Umzingelung von Siedlungen" vorgebeugt.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hatte die Neuregelung im Vorfeld kritisiert. Er hält die Abstandsregelung für nicht rechtssicher und sieht die Energiewende in NRW ausgebremst.

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