Thomas-Cook-Pleite Kunden können nur mit anteiliger Entschädigung rechnen

Berlin · Von der Insolvenz betroffene Kunden können sich an den Kundengeld-Absicherer wenden. Auch Online-Anträge sind möglich. Bis zu 110 Millionen Euro stehen für Entschädigungen bereit.

 Zwei Passagiere warten sitzend auf ihren Koffern neben dem Büro von Condor und Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca.

Zwei Passagiere warten sitzend auf ihren Koffern neben dem Büro von Condor und Thomas Cook im Flughafen Palma de Mallorca.

Foto: dpa/Clara Margais

Die Kunden der deutschen Thomas Cook GmbH können ihre Reisepläne begraben und müssen auch mit einer nur anteiligen Entschädigung rechnen. Für die Veranstalter Neckermann-Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen hat die Tochter des pleite gegangenen britischen Reisekonzerns am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Die Gespräche der letzten Tage hätten gezeigt, dass diese Marken eine Zukunft haben können, teilte das Unternehmen mit. Dass nun offiziell die Zahlungsunfähigkeit bei Gericht angezeigt wurde, dient dazu, unabhängig vom Konkursverfahren in Großbritannien weiter nach einer zukunftsfähigen Lösung der Probleme suchen zu können. Im Verlauf dieser Woche soll ein erfahrener Sanierer die Führung übernehmen. "All unsere Gäste in den Zielgebieten und auch unsere Partner können wir nur um Entschuldigung bitten" sagte die Chefin der deutschen Töchter, Stefanie Berg. Sie hofft, dass die Veranstalter bald wieder wie gewohnt Reisen anbieten können.

Betroffen von der Pleite sind auch rund 2000 Beschäftigte von Thomas Cook. Zunächst will sich der Veranstalter nun um die Heimkehr der betroffenen Reisenden aus den Feriengebieten kümmern. Das Unternehmen versichert, dass die Bezahlung der Hotels am Ferienort und die Rückflüge gesichert seien. Das übernimmt die Versicherung des Reiseanbieters, die Zurich. Rund 97.000 Urlauber sind noch mit einem der Markenveranstalter im Ausland unterwegs. Hunderttausende wollten in den kommenden Wochen in die Ferien fliegen. Für sie besteht wohl nur noch eine geringe Chance auf die Durchführung ihrer Reise. Dafür müsste sich kurzfristig ein neuer Geldgeber finden.

Zeitgleich beginnt die Zurich-Versicherung, bei der Thomas Cook eine Pleite abgesichert hat, mit der Regulierung der den Kunden entstandenen Schäden. Dafür hat die Zurich in Deutschland die Kaera-AG eingeschaltet. Unter der Webadresse www.kaera-ag.de und über eine Hotline unter der Nummer 06172 99761123 können sich die Betroffenen über den Ablauf des Verfahrens informieren. In Kürze werde auch ein Online-Antrag auf Entschädigung möglich sein, erklärt Kaera.

Eine schnelle Meldung führt jedoch nicht zu einer schnellen Regulierung des Schadens, etwa der Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen. Vielmehr sammelt die Zurich zunächst alle Forderungen. Bis zu einem Gesamtbetrag von 110 Millionen erhalten alle Kunden ihren Schaden vollständig ersetzt. Übersteigen die Forderungen die Haftungssumme, erhalten sie eine anteilige Entschädigung. Bei einem doppelt so hohen Volumen bekommen sie nur die Hälfte ihres Verlustes zurück. Experten hatten in den letzten Tagen einen deutlich über 110 Millionen Euro liegenden Schaden prognostiziert.

Durch die Insolvenz können Neckermann & Co nun auf eigene Faust nach neuen Geldgebern suchen oder auf einen staatlich verbürgten Kredit hoffen. Ein diesbezüglicher Antrag ist gestellt, aber noch nicht entschieden. Entscheidend wird wohl sein, ob die Veranstalter überhaupt noch Aussichten auf eine Rückzahlung nachweisen können. Das war im Fall der Fluglinie Condor wohl gegeben. Der Bund und das Land Hessen helfen der Airline mit einem Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro. Das Darlehen wird von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Die Entscheidung findet viel Anklang, weil damit wohl an die 5000 Stellen gerettet werden können und Condor nur durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns in eine kritische Lage geraten ist.

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