Kürzungen: Gerichtsgutachter kritisiert Bundesnetzagentur

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt seit Mittwoch über die Frage, wie viel Geld Stadtwerke und andere Unternehmen mit dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen verdienen dürfen. In dem Verfahren geht es damit auch um mögliche Entlastungen für Stromverbraucher, da die Netzkosten Teil des Strompreises sind.

Zahlreiche Stromleitungen.

Zahlreiche Stromleitungen.

Foto: Daniel Reinhardt/Archiv

Die Bundesnetznetzagentur hat den Netzbetreibern die staatlich garantierten Renditen gekürzt - um gut zwei Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren. Dagegen haben rund 1100 Netzbetreiber Beschwerde eingelegt.

Der vom Gericht beauftragte Gutachter hält die Kürzungen für überzogen. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Renditen für das eingesetzte Kapital der Unternehmen seien "grenzwertig niedrig". Professor Martin Jonas kritisierte in der Verhandlung, dass die Netzagentur die außergewöhnliche Situation auf den Kapitalmärkten seit der Finanzkrise bei der Bewertung des Risikos der Netzbetreiber nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Der dritte Kartellsenat des Gerichts hat aus der Vielzahl der Beschwerden 29 repräsentative Musterverfahren ausgewählt, um die Entscheidung der Netzagentur zu überprüfen. Bestätigt es die Kürzung, könnten die Stromrechnungen der Privathaushalte leicht sinken. Schätzungen zufolge würde das für einen Haushalt mit rund 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch weniger als zehn Euro im Jahr ausmachen. Ob das Gericht bereits am Mittwoch eine Entscheidung fällt, ist offen.

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