Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz Konkurrenz bleibt

Meinung | Berlin · Die Richter in Karlsruhe haben das Gesetz zur Tarifeinheit bestätigt. Das Urteil ist zu begrüßen, kommentiert Eva Quadbeck.

Noch nicht einmal Deutschlands oberste Richter können den Streit um die Rechte kleiner Gewerkschaft befrieden. Mit seinem "Ja, aber" sorgt das Bundesverfassungsgericht dafür, dass der Konkurrenzkampf zwischen kleinen und großen Gewerkschaften bestehen bleibt. Er wird künftig eben nicht mehr auf der Straße, sondern vor Arbeitsgerichten ausgetragen. Für Pendler, Fluggäste und Patienten in Kliniken hat das Urteil immerhin die positive Nebenwirkung, dass es zumindest keine unnötigen Streiks gibt, die nur der Profilierung einzelner Gewerkschaften dienen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht den Streit der Gewerkschaften nicht lösen konnte, ist das Urteil dennoch zu begrüßen. Die Richter sind mit ihrem Spruch einer langen Tradition der Bundesrepublik gefolgt. Tarifauseinandersetzungen liefen in Deutschland stets nach fairen Spielregeln. Arbeitgeber und Gewerkschaften gelang es in den meisten Fällen, auch in harten Auseinandersetzungen, eine Gesprächsebene zu wahren, sich auf Schlichtersprüche einzulassen und auf beiden Seiten Augenmaß zu wahren.

Die neuen Auseinandersetzungen, wie sie beispielsweise die Lokführer vor zwei Jahren angezettelt hatten, drohten eben diese Kultur zu zerstören. Eine kleine Gewerkschaft riskierte mit ihrem Agieren auch, das Verständnis der Bevölkerung für Streiks deutlich zu verringern. Während es bei früheren Ausständen immer viel Solidarität auch der vom Streik Betroffenen gab, richtete sich vor zwei Jahren die öffentliche Stimmung gegen die Lokführer.

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