Bitte ohne Umarmungen Hochzeitsgesellschaften und Tätowieren in NRW wieder erlaubt

Düsseldorf · Sie dürfen die Braut jetzt küssen: Das ist und bleibt in der Corona-Krise erlaubt. Auch mehrere Gäste dürfen jetzt wieder mit ins Standesamt kommen. Ein Überblick über die neuen Lockerungen.

 Nun darf auch in NRW wieder tattoowiert werden.

Nun darf auch in NRW wieder tattoowiert werden.

Foto: dpa/Marijan Murat

Weitere Lockerungen in der Corona-Krise: Ab dem heutigen Mittwoch (20. Mai) dürfen Tattoo- und Piercingstudios wieder öffnen, standesamtliche Trauungen mit Gästen sind wieder möglich und auch Picknicks wieder erlaubt. Das teilte die Landesregierung am Dienstagabend via Twitter mit. Die Regelungen für Hochzeiten sind allerdings weiter denkbar unromantisch.

In der ebenfalls am Dienstagabend veröffentlichten Neufassung der Coronaschutz-Verordnung heißt es: „Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig.“ Voraussetzung: Mindestabstand von 1,5 Metern - soweit es nicht zwei Familien oder Haushalte sind. Und „insbesondere ein direkter
Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.)“ der Gäste muss laut Verordnung vermieden werden - sowohl bei Begrüßung als auch bei der Gratulation: „Unter Beachtung dieser Regelung umfasst die Zulässigkeit sowohl die Trauzeremonie als auch das Zusammentreffen unmittelbar vor dem Ort der Trauung.“

Nach Massage- oder Kosmetikstudios dürfen ab sofort auch Tattoo- und Piercingstudios wieder öffnen. Dort gelten die gleichen Hygienevorgaben, wozu ein Mund-Nase-Schutz und - bei Behandlungen am Gesicht - für die Dienstleister eine Spezialmaske, Schutzbrille oder Schutzschild gehören.

Wie die Landesregierung am Dienstagabend via Twitter mitteilte, sind auch Picknicks wieder erlaubt. Das Grillen im Park bleibt weiter verboten.

Ebenfalls neu in der Coronaschutz-Verordnung: Die Regelung für - bislang verbotene - Chorproben. So dürfen mehrere Sänger in Opern oder Konzerthäusern wieder gemeinsam üben. Aber: Stehen sie nebeneinander, müssen die Sängerinnen und Sänger drei Meter Abstand halten. Stehen sie in mehreren Reihen, wird es noch komplizierter: Hier sind 6 Meter Abstand in „Ausstoßrichtung“ vorgeschrieben. Zudem ist „eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.“

(dpa)
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