Automanager Gericht lehnt Entlassung aus U-Haft für Ghosn ab

Tokio · Der frühere Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, bleibt in Japan vorerst weiter in Untersuchungshaft.

 Carlos Ghosn, früherer Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, in einem Gerichtssaal.

Carlos Ghosn, früherer Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, in einem Gerichtssaal.

Foto: Gerichtszeichnung: Nobutoshi Katsuyama/Kyodo News/AP

Das Bezirksgericht in Tokio lehnte am Mittwoch die Forderung seiner Anwälte ab, die seit mehr als 50 Tagen andauernde Inhaftierung zu beenden. Ghosn war am Vortag erstmals seit seiner Festnahme am 19. November wegen Verdachts auf Verstoß gegen Börsenauflagen vor Gericht erschienen und hatte seine Unschuld beteuert. Seine Anwälte halten es für möglich, dass der 64-jährige Automanager noch für mindestens sechs weitere Monate in Haft bleiben könnte, bis sein Prozess beginnt. Einen Termin gibt es noch nicht.

"Ich wurde falsch beschuldigt und unfair festgenommen, basierend auf wertlosen und unbegründeten Anschuldigungen", hatte Ghosn, Architekt der internationalen Autoallianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi, am Vortag vor Gericht erklärt. Seine Anwälte hatten die Anhörung gefordert, damit das Gericht die Gründe für die Haft erläutert. Der Richter rechtfertigte sie mit dem Risiko der Flucht. Zudem könnten Beweise vernichtet werden. Ghosn hat drei Staatsangehörigkeiten: die brasilianische, die libanesische und die französische.

Die japanische Staatsanwaltschaft beschuldigt Ghosn, jahrelang Einkommen viel zu niedrig angegeben zu haben. Ihm wird zudem vorgeworfen, Verluste aus Devisenabsicherungsgeschäften während der globalen Finanzkrise 2008/2009 auf Nissan übertragen zu haben.

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