Streit um Auto-Ersatzteile Freie Händler scheitern mit Klage

Brüssel/Luxemburg. · Europäischer Gerichtshof entscheidet im Streit um Auto-Ersatzteile zugunsten der Konzerne. Die freien Händler sind damit mit ihrer Klage gescheitert.

 Werkstattmitarbeiter an der Hebebühne: Freie Händler von Ersatzteilen fühlen sich benachteiligt.

Werkstattmitarbeiter an der Hebebühne: Freie Händler von Ersatzteilen fühlen sich benachteiligt.

Foto: dpa

Ersatzteile für Autos sind teuer - vor allem, wenn man die Vertragswerkstätten nutzt. Freie Händler fühlen sich auf einem Markt, der allein in Deutschland im Jahr 26 Milliarden Euro umsetzt, benachteiligt. Denn manche Hersteller verweigern ihnen die notwendigen Informationen, um das richtige Ersatzteil zu finden. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wies am Donnerstag eine Klage gegen die deutsche Tochter des koreanischen Autobauers Kia ab, weil es laut Gericht keine Einschränkung des freien Wettbewerbs gebe. Um was ging es genau?

Welche Probleme haben die privaten Werkstätten in der Praxis?

Alle Autohersteller speichern in zum Teil externen Datenbanken die Angaben der Teile, die in einem Fahrzeug verbaut wurden. Über die Fahrzeug-Identifikationsnummer kann dieses Verzeichnis aufgerufen werden - auch vom Ersatzteil-Handel und privaten Kfz-Werkstätten. Allerdings dürfen sie diese Angaben nur lesen und nicht elektronisch weiterverarbeiten. Die Suche nach dem passenden Ersatzteil wird so erheblich erschwert. Der Kunde bleibt dann häufig lieber beim Vertragshändler.

Warum hat das Gericht es abgelehnt, diese Daten auch für andere Zulieferer zu öffnen?

In ihrem Urteil betonen die Richter, dass eine elektronische Weiterverarbeitung dieser Informationen zwar hilfreich wäre. Aber letztlich könnten die privaten Werkstätten die notwendigen Angaben auch auf anderen Wegen erfragen und somit am Wettbewerb teilnehmen, indem sie billigere Alternativen heraussuchten. Insofern sei es Sache des Herstellers, die Daten zu schützen und nur den eigenen Händlern zugänglich zu machen. Eine Diskriminierung liege nicht vor.

Was heißt das konkret für den Kunden?

Helmut Röhl, Vorsitzender des Gesamtverbandes Autoteile-Handel, warf den Herstellern vor, sie wollten "ihre Pfründe bewahren und die privaten Unternehmen daran hindern, als Wettbewerber am Markt aufzutreten". Da der Kunde auf die Vertragswerkstätten angewiesen bleibe, müsse er auch deutlich höhere Preise zahlen. Denn billigere Alternativen seien eben nur schwer zu bekommen.

Betrifft dies alle Hersteller?

Bei Volkswagen hieß es im Vorfeld des Verfahrens vor dem EuGH, man biete selbstverständlich "uneingeschränkten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen" an.

Dürfen die Hersteller den Autobesitzer verpflichten, nur Original-Teile in Vertragswerkstätten einbauen zu lassen?

Nein, der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen nicht gezwungen werden dürfen, Reparaturen und Inspektionen in Vertragswerkstätten durchführen zu lassen. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Kunde befürchten müsse, die Garantie zu verlieren.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Urteil ist sozusagen ein Spruch mit begrenzter Haltbarkeit. Die EU hat in einer neuen Verordnung festgelegt, dass die Autobauer künftig alle Informationen elektronisch auch zur Nutzung durch Zulieferer, Ersatzteil-Händler und private Werkstätten freigeben müssen. Dann kommen sie also an die genauen Daten, um billigere, aber exakt passende Teile anbieten zu können. Diese Verordnung tritt im September 2020 in Kraft. Und dann, so sagen Experten, werden auch die Preise sinken. (Aktenzeichen C-527/18)

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