Zuviel Stickstoffdioxid Fahrverbote: Umwelthilfe rechnet mit Urteilen im Ruhrgebiet

Köln · Nach der Anordnung von Fahrverboten in Köln und Bonn rechnet die Klägerin Deutsche Umwelthilfe in weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen mit ähnlichen Gerichtsentscheidungen.

 Ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "Gilt für Diesel". Auch Köln droht ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge.

Ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "Gilt für Diesel". Auch Köln droht ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge.

Foto: Marijan Murat

In der kommenden Woche befasst sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit einer Klage zu Essen und Gelsenkirchen.

"Die Situation in Essen und Gelsenkirchen unterscheidet sich nicht grundlegend von der in Köln und Bonn - daher hoffen wir, dass auch dort das Urteil ähnlich ausfallen wird wie in Köln", sagte der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger.

Auch dort würden entsprechende Fahrverbote der Gesundheit der Menschen dienen. In Essen lag die Belastung durch den Schadstoff Stickstoffdioxid 2017 laut Umweltbundesamt im Schnitt bei bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und damit deutlich über dem EU-Grenzwert von 40. In Gelsenkirchen lag der Durchschnittswert bei bis zu 46 Mikrogramm.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Köln und Bonn 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen müssen. Während die Domstadt zu einem Fahrverbot für ältere Autos fast im ganzen Stadtgebiet verdonnert wurde, muss Bonn entsprechende Einschränkungen auf zwei Straßen einführen. Die zuständige Bezirksregierung kündigte an, in Berufung zu gehen.

An diesem Donnerstag (15. November) will sich das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht mit der Situation in Gelsenkirchen und Essen befassen. Ursprünglich sollten die Richter auch die Lage in Dortmund und Bochum unter die Lupe nehmen, der Verfahrensstrang zu diesen Städten wurde aber aus formaljuristischen Gründen abgetrennt - hierüber soll später entschieden werden. Nach Angaben der Umwelthilfe stehen zudem Verhandlungstermine vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zu möglichen Fahrverboten in Darmstadt (21.11.) und Wiesbaden (19.12.) an.

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