EU-Richtlinie tritt in Kraft EU stopft zum 1. Januar Steuerschlupflöcher für Großkonzerne

Brüssel · Einige Steuerschlupflöcher für multinationale Konzerne werden zum 1. Januar in der Europäischen Union gestopft. Damit soll es für Unternehmen schwieriger werden, zum Steuersparen Gewinne oder Zinslasten zwischen Tochterfirmen in unterschiedlich besteuerten Ländern zu verschieben.

 EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici, hier vergangen Woche während einer Pressekonferenz in Brüssel, ist mit der neuen EU-Richtlinie zufrieden.

EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici, hier vergangen Woche während einer Pressekonferenz in Brüssel, ist mit der neuen EU-Richtlinie zufrieden.

Foto: Virginia Mayo/AP

Eine 2016 beschlossene EU-Richtlinie tritt mit Jahresbeginn in Kraft. EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici lobte dies am Sonntag als Fortschritt: "Wir haben die Schlacht noch nicht gewonnen, aber dies stellt eine sehr wichtige Etappe unseres Kampfs gegen diejenigen dar, die Schlupflöcher in den Steuersystemen unserer Mitgliedstaaten ausnutzen wollen, um Steuern in Milliardenhöhe zu sparen."

Die EU-Kommission hatte das Paket gegen Steuervermeidung bereits Anfang 2016 vorgelegt, damals vor dem Hintergrund der Enthüllungen der "Panama Papers". Damals schätzte die Behörde, dass den öffentlichen Kassen der EU durch "aggressive Steuerplanung" jährlich 50 bis 70 Milliarden Euro entgehen. Gemeint ist die Nutzung von Schlupflöchern, die sich aus unterschiedlichen Steuerregeln einzelner Staaten ergeben.

Zu Jahresbeginn kommen nun drei Gegenmaßnahmen: Alle EU-Staaten sollen in Steueroasen verschobene Gewinne besteuern; alle EU-Staaten führen eine "Zinsschranke" ein, mit der Steuerersparnis durch Zinsen für Darlehen zwischen Unternehmensteilen gedeckelt wird. Und alle EU-Staaten verpflichten sich, gegen neue Steuertricks vorzugehen, gegen die es noch keine speziellen Vorschriften gibt.

Zum 1. Januar 2020 sollen weitere Vorschriften folgen, die Steuervermeidungsmodelle innerhalb der EU unterbinden sollen.

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