Kommentar zum Urteil über gentechnische Methoden Es bleibt Gentechnik

Meinung | Brüssel · Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof getroffen hat, ist wegweisend. Es kann nicht gleichgültig sein, auf welchem Weg eine Pflanze oder gar ein Lebewesen verändert wird, weil jeder Eingriff in die Genstruktur Risiken birgt. Ein Kommentar.

 Es kann nicht gleichgültig sein, auf welchem Weg eine Pflanze oder gar ein Lebewesen verändert wird,

Es kann nicht gleichgültig sein, auf welchem Weg eine Pflanze oder gar ein Lebewesen verändert wird,

Foto: picture alliance / Norbert Först

Es ist ein kluges Urteil. Weil es wegweisend ist. Und weil es gentechnische Methoden nicht verurteilt, sondern lediglich den bisher geltenden Sicherheitsüberprüfungen unterwirft. Die Richter haben klar gemacht, dass jeder Eingriff in die DNA von Organismen unabhängig von der Methode kontrolliert zu verlaufen hat. Es kann nicht gleichgültig sein, auf welchem Weg eine Pflanze oder gar ein Lebewesen verändert wird, weil jeder Eingriff in die Genstruktur Risiken birgt – und deshalb nicht ohne Überwachung, Rückverfolgbarkeit und Prüfung erfolgen darf.

Es ist Unsinn, wenn die enttäuschten Unternehmen, Wissenschaftler und Landwirte nun sagen, Europa vertue einmal mehr die Chance, neue Forschung zu ermöglichen. Denn die Richter haben neue Wege nicht verboten, sondern die Endprodukte lediglich den Auflagen unterworfen, die auch bisher für genveränderte Organismen galten und sich bewährt haben. Das ist eine Weichenstellung, die die Genforschung nicht in die Schranken weist, die Verbraucher aber vor eventuellen Gefahren schützt.

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