Prozess um Schickedanz in Köln Ende eines Milliarden-Rechtsstreits

KÖLN · Madeleine Schickedanz verzichtet auf einen Anspruch gegen den früheren Bankier Krockow. Zuvor hatte sie sich mit anderen Parteien geeinigt.

In nur fünf Minuten wurde am Dienstag das Schlusskapitel in einem der spektakulärsten Wirtschaftsverfahren der Bundesrepublik geschrieben. Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz ließ durch ihre Anwälte den Klageverzicht gegenüber Matthias Graf von Krockow, ehemals persönlich haftender Gesellschaft von Sal. Oppenheim, erklären. Marcus Leckel, Vorsitzender Richter der 21. Zivilkammer des Kölner Landgerichts, stellte anschließend fest, dass damit ihre sämtlichen Ansprüche gegen Krockow, „ob bekannt oder nicht, abgegolten und erledigt sind“. Die Klägerin trage die Kosten des Rechtsstreits, so Leckel weiter.

Um Kosten, die sich bei einem derartigen Verfahren für die Klägerin nach dem Prozesskostenrechner des Anwaltsvereins insgesamt auf eine Million Euro belaufen können, ging es wohl zuletzt. Mehrfach hatte Stefan Singbartl, Vorsitzender Richter der 21. Kammer bei Prozessbeginn im Dezember 2012, einen Vergleich angeregt. Mehr als einmal hatte er auch in dem Verfahren angemerkt, dass der Sachvortrag der Klägerin die Kammer nicht vollständig überzeugt habe. Ebenso hätte die Beweisaufnahme das Gericht nicht von ihren Positionen überzeugt. Schickedanz hatte ursprünglich von gleich 14 Beklagten den enormen Schadenersatz von 1,9 Milliarden Euro verlangt. Darunter waren die Privatbank Sal. Oppenheim, die 2010 von der Deutschen Bank übernommen wurde, weitere Ex-Bankmanager sowie der Immobilienunternehmer Josef Esch, der Berater von Schickedanz.

Schickedanz sah sich nicht ausreichend über Geldanlagen informiert. Sie hatte Darlehen aufgenommen, um Aktien des Handels- und Touristikkonzerns Karstadt-Quelle, später Arcandor zu kaufen. Die waren mit der Insolvenz von Arcandor 2009 wertlos. Dabei sah sie sich teils als Strohfrau, die nicht für die Kredite hätte haften sollen.

Gute Karten hatte Schickedanz laut Singbartls nur bei geschlossenen Oppenheim-Esch-Fonds zu den neuen Kölner Messehallen und den Rheinhallen. Auch bei diesem Investment, bei dem es um 85 Millionen ging, sah sich Schickedanz nicht ausreichend aufgeklärt.

Ende 2016 waren die Parteien sich schließlich einig. Ein Vergleich war geschlossen, wie ein Sprecher Sal. Oppenheims bestätigt hatte. Fast einig zumindest. Nach einer außergerichtlichen Einigung müssen die Parteien den Rechtsstreit auch für erledigt erklären. Das taten allerdings nur 13 der Beklagten. Matthias Graf von Krockow hatte sich dieser Erledigungserklärung nicht angeschlossen. Und so zog sich der Rechtsstreit zwischen Schickedanz und Krockow. Mehrfach wurden Verkündigungstermine, auch wegen Verhinderung eines Prozessbeteiligten oder Erkrankungen, verschoben.

Erledigungserklärung oder nicht, auch dabei geht es um viel Geld. Die Gerichtskosten betragen bei einer übereinstimmenden Erledigung nur ein Drittel. Hier geht es um einen sechsstelligen Betrag. Und mit 500 000 Euro entfällt von den gesamten Gerichtskosten rund die Hälfte auf die Anwälte der gegnerischen Parteien. Bei einer Erledigung zahlt jede Partei die eigenen Anwälte. Jetzt trage Schickedanz die Kosten des Rechtsstreits für seinen Mandanten, so der Anwalt Krockows. Er zeigte sich dann auch zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Er werde nichts gegen die Entscheidung sagen, meinte er noch.

So kann Richter Leckel, der am 1. Dezember Vorsitzender der 21. Kammer geworden war, den Prozess wohl beenden. Dabei sei er, in der Fußballersprache, erst in der 89. Minute eingewechselt worden, so Leckel.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort