Neues Klagerecht Eine scharfe Waffe für Verbraucher

Berlin · Ab 1. November sind Musterfeststellungsklagen möglich. Nicht nur Geprellte in der Dieselaffäre können darauf hoffen.

 Das VW-Werk mit der Heizkraftanlage in Wolfsburg. Der Konzern kann jetzt verklagt werden.

Das VW-Werk mit der Heizkraftanlage in Wolfsburg. Der Konzern kann jetzt verklagt werden.

Foto: picture alliance/dpa

Nicht nur betrogene VW-Kunden können vom neuen Klagerecht profitieren. Eine Musterfeststellungsklage (MFK) kann Konsumenten in vielen Lebenslagen zu ihrem Recht verhelfen. Denkbar ist, dass Versicherte eine höhere Beteiligung an den Überschüssen ihrer Lebensversicherung erstreiten oder Behinderte ein Verkehrsunternehmen zur Bereitstellung behindertengerechter Zugänge zwingen. Ebenso hält es der Berliner Rechtsanwalt Timo Gansel für möglich, dass Bewohner eines Pflegeheims gegen systematische Versorgungsmängel vorgehen oder Privatleute einen Internetanbieter verklagen, weil dieser die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit nicht liefert.

Die Einer-für-alle-Klage

Bei der MFK ziehen Geschädigte nicht selbst vor Gericht. Vielmehr übernehmen zugelassene Verbände oder Vereine die Klage. Für sie gelten Kriterien: So müssen sie beispielsweise wenigstens 350 private Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände vorweisen können. Unter ihnen finden sich neben den Verbraucherzentralen oder den Mietervereinen auch der Bund der Versicherten, der Fachverband Glücksspielsucht, der Verein Pro Rauchfrei oder der Verband Privater Bauherren. 78 Organisationen sind beim Bundesamt für Justiz derzeit insgesamt registriert. Geklagt werden darf nur gegen Unternehmen, nicht gegen Behörden. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind nicht zugelassen.

Anmelden und in Ruhe abwarten

Die erste MFK wird wohl schon am 2. November eingereicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Entschädigungen für betrogene VW-Kunden durchsetzen. Der vzbv kann wenigstens zehn Kunden angeben, die durch den Autohersteller geschädigt wurden. Das reicht zur Einreichung der Klage bei einem Oberlandesgericht. Nachdem die Klage dann auch dem betroffenen Unternehmen zugestellt wurde, veröffentlicht das Bundesamt für Justiz die MFK auf ihrer Webseite (www.bundesjustizamt.de). Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Verbraucher für diese MFK anmelden. Die Teilnahme kostet nichts und muss spätestens bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin angemeldet werden. Dann wird das Verfahren eröffnet. Das Urteil oder ein Vergleich am Ende des Rechtsstreits ist die Grundlage für den Umgang mit jedem Einzelfall. Bis dahin kann es ein langer Weg werden, wenn etwa der Bundesgerichtshof als letzte Instanz angerufen wird. Da die Verjährung in dieser Zeit ausgesetzt ist, bleiben etwaige Ansprüche der Verbraucher von der Verfahrensdauer unberührt.

Eine Entscheidung mit Folgen

Es gibt drei Varianten für das Ende der MFK. Gewinnen die Verbraucher, gelten die vom Gericht festgestellten Tatsachen für alle gleich gelagerten Fälle. Die für das MFK angemeldeten Kunden müssen schriftlich gegenüber dem Unternehmen ihren Anspruch geltend machen und notfalls einklagen. Ein Risiko besteht nicht, da sich alle Gericht an das MFK-Urteil halten. Die zweite Möglichkeit ist ein Vergleich zwischen den streitenden Parteien. In diesem Fall verpflichtet sich das Unternehmen zu einer konkreten Leistung für den Kunden. Diese ist bindend für alle Betroffenen im Klageregister. Verliert der Verbraucherverband, bleibt Geschädigten nur noch die individuelle Klage gegen das Unternehmen. Das kann teuer werden, wenn sie verloren geht. „Eine Klage mit einem Streitwert von 10 000 Euro kostet bis zum erstinstanzlichen Urteil 2406,85 Euro“, erläutert Gansel.

Unternehmern bleibt nur eine Hintertür

Die Musterfeststellungsklage soll nur Verbrauchern zum Recht verhelfen. Unternehmer und Freiberufler sind davon zwar grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings nicht ganz. Sind sie privat als Konsument betroffen, dürfen sie sich einer MFK anschließen. Läuft also beispielsweise der VW mit Betrugssoftware bei einem Freiberufler als Privatfahrzeug, darf er sich registrieren lassen. Ist es ein Dienstwagen, nicht.

Selbst klagen oder klagen lassen?

Bisher blieb Konsumenten nur der Weg direkt zum Gericht, um Ansprüche gegen ein Unternehmen durchzusetzen. Insbesondere bei einem geringen Schaden von wenigen Euro lohnte sich dieser Aufwand und das mit einer individuellen Klage verbundene finanzielle Risiko nicht. Gerade in diesen Fällen ist die Einer-Für-alle-Klage der bessere Weg. Anders liegt Gansel zufolge der Fall, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und der Streitwert höher liegt. „Die Individualklage ist immer dann erste Wahl, wenn der Verbraucher kein Kostenrisiko hat“, erläutert der Jurist.

Lex VW

Ohne den Dieselskandal würden die Konsumenten wohl noch lange auf die Sammelklage warten müssen. Erst die drohende Verjährung der Ansprüche betrogener VW-Kunden am Jahresende hat die Koalition auf Trab gebracht. Nach der Regierungsbildung im Frühjahr wurde die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht.

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