Rechtsstreit um DRK-Schwestern DRK-Schwestern machen mobil

Bonn · Ein Rechtsstreit droht, den Sonderstatus der mehr als 500 Vereinsmitglieder am Bonner Uniklinikum zu beenden. Die Hoffnung ruht daher auf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

 Rund 500 DRK-Schwestern arbeiten am Bonner Uniklinikum, wo sie sich um Patienten jeden Alters kümmern.

Rund 500 DRK-Schwestern arbeiten am Bonner Uniklinikum, wo sie sich um Patienten jeden Alters kümmern.

Foto: Verband der Schwesternschaft vom DRK e.V.

Eine Frage entzweit die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die DRK-Schwesternschaften: Sind die über 22 000 Kranken- und Altenpflegerinnen, die unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) arbeiten, Vereinsmitglieder oder normale Arbeitnehmerinnen? Die Frage beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Am 21. Februar soll das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil fällen. Viele befürchten, dass die Richter die Sonderstellung der DRK-Schwestern abschaffen könnten, die sie etwa am Bonner Uniklinikum genießen.

Aus Sicht von Frauke Hartung wäre das ein großer Fehler. Die Vize-Oberin der DRK-Schwesternschaft Bonn kennt beide Situationen: 20 Jahre lang war sie Arbeitnehmerin, dann entschied sie sich für die Mitgliedschaft bei den DRK-Schwestern. „Wenn ich unzufrieden mit dem Arbeitgeber bin, dann gehe ich zur Oberin“, sagt die promovierte Sozialwissenschaftlerin, die auch eine Pflegeausbildung absolviert hat. Die Schwesternschaft bietet eine Art Rundum-Versorgung, indem sie sich um die berufliche Entwicklung ihrer Mitglieder durch Fort- und Weiterbildung kümmert und ihnen im Alter ermöglicht, auf Wunsch in einem der DRK-Altenheime zu wohnen.

„Mitgliedschaft und Berufstätigkeit gehören zusammen“, erklärt Oberin Lioba Brockamp das besondere Modell der DRK-Schwesternschaften. Über sogenannte Gestellungsverträge ist der Einsatz der Schwestern außerhalb der DRK-Einrichtungen wie etwa am Uniklinikum Bonn (UKB) geregelt. Mehr als 500 DRK-Schwestern sind dort beschäftigt.

Verdi stört sich an deren Sonderstatus. Wären die DRK-Schwestern nämlich Leiharbeiterinnen, dürften sie nach deutschem Gesetz nur 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden. Viele Schwestern sind aber schon 20 Jahre und länger in einem Krankenhaus beschäftigt. „Das ist eine Belegschaft innerhalb der Belegschaft, die laufen nebenher, und der Betriebsrat hat nichts zu sagen“, schimpft Uwe Ostendorff, der bei Verdi für die Gewerkschaftspolitik im Gesundheitswesen zuständig ist.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch die Ruhrlandklinik in Essen. Sie klagte, weil der Betriebsrat der Einstellung einer DRK-Schwester mit Verweis auf deren Status nicht zustimmen wollte. Der Fall ging bis vor das BAG, das sich an den Europäischen Gerichtshof wandte. Weil der im November urteilte, DRK-Schwestern seien Arbeitnehmerinnen, schrillen bei ihnen die Alarmglocken.

„Das ist eine ideologische Frage“, sagt Brockamp. Sie sieht keinen sachlichen Grund, die Geschäftsbeziehung zum UKB zu ändern. „Unsere Schwestern werden nach Tarifvertrag bezahlt. Sie haben eine Altersversorgung. Wir sind ein frei gemeinnütziger Verein, unsere Einrichtungen arbeiten kostendeckend, kontrolliert von einem Wirtschaftsprüfer.“ Darüber hinaus würde die Schwesternschaft dem UKB auch Aufgaben abnehmen wie Öffentlichkeitsarbeit, Personalsachbearbeitung, Fort- und Weiterbildung sowie die Integration von Flüchtlingen. Auch zu den Personalräten habe man in Bonn ein gutes Verhältnis.

UKB-Pflegedirektor Alexander Pröbstl bestätigt, dass die Klinik an der „jahrzehntelangen guten Zusammenarbeit“ mit der Schwesternschaft nichts ändern wolle. Sollte das BAG entscheiden, die Schwestern seien Arbeitnehmerinnen, „würden wir jeder Frau einen Arbeitsplatz bei uns anbieten.“

Am Freitag kam eine erste Entwarnung aus Berlin. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte, man habe mit den Schwestern eine Lösung gefunden, wie sie ihr Modell in jedem Fall weiterführen könnten. Vorher will Nahles aber das BAG-Urteil abwarten.

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