Der Verbrauchertipp Diese Finanzhilfen können junge Familien bekommen

Ob Elterngeld, Kindergeld oder Mutterschaftsgeld- werdende Eltern können mit finanzieller Unterstützung rechnen. Eine Checkliste.

Wenn aus Paaren Eltern werden, gibt es viel zu tun. Auch finanziell will die Geburt eines neuen Erdenbürgers vorbereitet sein. Werdende Mütter und Väter sollten sich frühzeitig überlegen, wie die Zeit vor und nach der Geburt aussehen soll.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld:Werdende Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, dürfen grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das regelt das Mutterschutzgesetz. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine längere Schutzfrist. Gesetzlich versicherte Schwangere mit Anspruch auf Krankentagegeld bekommen während des Mutterschutzes das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse ausbezahlt. Es beträgt 13 Euro am Tag. Privat Versicherte können einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt erhalten. In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag zum Einkommen vor Beginn des Mutterschutzes.

Elternzeit:Mütter und Väter können bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes maximal drei Jahre lang eine unbezahlte Auszeit von ihrem Job nehmen, oder auf Wunsch in Teilzeit arbeiten. Elternzeit ist sogar für einzelne Monate, Wochen oder Tage möglich.

Elterngeld:Für Eltern, die nach der Geburt des Kindes beruflich kürzertreten, soll das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich schaffen. Das Basiselterngeld gibt es maximal zwölf Monate, wenn nur ein Elternteil eine berufliche Auszeit nimmt. Wenn der zweite Partner sich mindestens zwei Monate ums Kind kümmert, steigt der Basiselterngeldanspruch auf 14 Monate. In dieser Zeit bekommen Eltern mindestens 65 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, nicht weniger als 300 Euro und maximal 1800 Euro ausbezahlt. Wollen Eltern in Teilzeit arbeiten, ist Elterngeld plus in der Regel die bessere Wahl. Das Einkommen wird aufs Elterngeld angerechnet und das Elterngeld entsprechend gekürzt. Das Elterngeld plus liegt je nach Einkommensverhältnissen zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat, wird aber doppelt so lange bezahlt wie das Basiselterngeld. Zuverdienste fallen weniger stark ins Gewicht, sodass Eltern in Teilzeitbeschäftigung im Schnitt mehr Elterngeld bekommen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag:Ab der Geburt des Kindes haben Eltern entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag von aktuell 7620 Euro pro Jahr. Für das erste und zweite Kind gibt es derzeit jeweils 194 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind bekommen Eltern 200 Euro Kindergeld und für jedes weitere jeweils 225 Euro pro Monat. Ab Juli steigt das Kindergeld um zehn Euro.

Das gibt es zu tun vor der Geburt:Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und klären, ob während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot gilt. Beim Arzt Bescheinigung über den Geburtstermin beantragen, Mutterschaftsgeld bei Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt beantragen. Geplante Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen. Unterlagen für Geburtsurkunde vorbereiten, zum Beispiel Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Eltern heraussuchen. Klären, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert wird. Unterlagen für Elterngeldantrag vorbereiten.

Nach der Geburt: Geburtsurkunde beantragen, Krankenkasse informieren und Versicherung des Kindes klären

Nicht verheiratete Paare: Vaterschaft anerkennen lassen, Geburtsurkunde an Krankenkasse schicken, wegen Mutterschaftsgeld. Geplante Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen. Kindergeld beantragen, sobald die Steueridentifikationsnummer eingetroffen ist. Falls nicht automatisch erfolgt: Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt Elterngeld beantragen.

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