Papierliste ade Diese Änderungen gelten ab Samstag beim Onlinebanking

FRANKFURT · Ab Samstag gibt es neue Richtlinien für das Onlinebanking: Die Papierliste mit den Transaktionsnummern (Tan) wird abgeschafft. Das bedeutet: der Kunde muss auf zweierlei Arten seine Identität nachweisen

 Beim Online-Banking am heimischen Computer kann man Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die man von einer gedruckten Liste abtippt.

Beim Online-Banking am heimischen Computer kann man Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die man von einer gedruckten Liste abtippt.

Foto: dpa

Von Samstag an gelten beim Online-Banking neue Regeln. Die Papierliste mit den Transaktionsnummern (Tan) wird abgeschafft, stattdessen müssen die Kunden nun auf sogenannte dynamisch generierte Zahlen zurückgreifen. Die werden bei jeder Aktion, zu der eine Tan eingegeben werden muss, erzeugt. Denn die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die das Online-Banking sicherer machen soll, verlangt vom Kontoinhaber eine „starke Authentifizierung“. Das bedeutet: der Kunde muss auf zweierlei Arten seine Identität nachweisen, indem er sein „Wissen“ dokumentiert über die Geheimnummer oder Pin, den „Besitz“ des Smartphones oder der Zahlungskarte etwa oder auch das „Sein“ – über biometrische Merkmale wie einen Fingerabdruck.

Um nun eine Tan zu generieren, haben die Banken verschiedene Möglichkeiten: es gibt die Chip-Tan, die Push-Tan oder die mTan, auch SMS-Tan genannt. Die Chip-Tan erfordert ein spezielles Lesegerät. Die Tan-Generatoren kosten je nach Bank und Verfahren zwischen 13 und 35 Euro. Dazu startet man die Überweisung auf dem Computer oder Smartphone und fordert eine Chip-Tan an. Wenn man dann die Girocard in den Tan-Generator einführt oder diese scannt, wird die Tan erzeugt, diese kann man dann in das Online-Banking übertragen.

Nicht überall sindTan-Generatoren notwendig

Generatoren sind jedoch nicht bei allen Banken nötig. So verwenden einige Kreditinstitute auch eine PhotoTan. Dazu müssen die Kunden eine App der jeweiligen Bank auf ihr Smartphone laden. Wenn die Eingabe der Tan erforderlich ist, scannt man mit der Kamera des Smartphones einen QR-Code, der dann eine Tan generiert, die auf dem Smartphone erscheint.

Das pushTan-Verfahren funktioniert ähnlich, allerdings ist hier kein Lesegerät, sondern eine spezielle App der Bank nötig. Darüber erhält der Kunde dann die Tan direkt aufs Smartphone oder Tablet, die er dann in die Überweisung eingeben kann. So ist also nur ein einziges Gerät für die Online-Bezahlung nötig.

Die Kommunikation per Handy-App wäre vielen Banken wohl am liebsten, auch weil sie dann den Kontakt zum Kunden wieder intensivieren könnten, meint Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucherportal Finanztipp. Für alle Kunden aber, die nicht mit einem Smartphone regelmäßig umgingen, sei diese Entwicklung etwas schwierig. Zwar gibt es noch die mTan oder SMS-Tan, die die jeweilige Bank bei einer Online-Überweisung per SMS aufs Mobiltelefon schickt, dazureicht zumindest ein einfaches Mobiltelefon. Doch wie lange die einzelnen Banken diesen Service noch anbieten, ist fraglich, denn der ist ihnen dem Vernehmen nach zu teuer.

Klar aber ist: Die Kunden müssen sich künftig nicht nur bei Überweisungen „stark“ authentifizieren, sondern auch dann schon beim Blick ins Konto. Das gilt eigentlich auch beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Internet. Doch viele Online-Händler haben die Umstellung nicht rechtzeitig geschafft, deshalb hat die Finanzaufsicht Bafin den Händlern einen Aufschub gewährt.

Es gibt aber auch Erleichterungen: Beim Bezahlen kleiner Beträge bis 30 Euro wird auf die Eingabe einer Tan verzichtet. Der Kunden kann zudem eine Tan-freie Iban-Liste, eine so genannte Whitelist, einrichten, die die Zahlungsaufträge vereinfachensoll. Auch sie können schneller ohne Tan freigegeben werden. Und man kann auch einen sogenannten Dritten, also einen Finanzdienstleister beauftragen, der vielleicht die Finanzgeschäfte bequemer abwickelt. Der darf dann die Kontozugangsdaten wie zum Beispiel Pin und Tan abfragen. Da aber sollten die Kunden vorsichtig sein, wem sie diese Daten weitergeben, warnen Verbraucherschützer.

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