Probleme bei neuer Betriebsrente Die neue Betriebsrente kommt noch nicht voran

Köln · Bislang ist kein Tarifvertrag über das Sozialpartner-Modell zustande gekommen Dabei stehen die Anbieter von Lebensversicherungen in den Startlöchern.

Um das Sozialpartner-Modell in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist es still geworden. Das Modell ist Kern des Betriebsrenten-Stärkungsgesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist. Danach können Tarifparteien für ihre Branche eine neue Form der Betriebsrente vereinbaren: Einerseits entfällt die Haftung des Arbeitgebers für die spätere Leistung („pay and forget“), andererseits tragen die Arbeitnehmer das Risiko der Kapitalanlage, denn sie haben keinen Anspruch auf eine Mindest- oder Garantierente. Ohne Garantien seien höhere Renditen möglich, so die Begründung des Gesetzgebers. Es gibt eine sogenannte Zielrente, die notfalls gekürzt werden kann, je nach Vermögenslage des Versorgungsträgers. Der Versorgungsträger (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds) nimmt die Beiträge auf und legt das Geld auf dem Kapitalmarkt an.

Bisher ist kein Tarifvertrag über das Sozialpartner-Modell zustande gekommen. Bisher hat sich auch noch keine Branche „geoutet“ und mitgeteilt, dass konkret verhandelt werde. Bevor es zu einem Abschluss käme, müssten sich die Tarifparteien über die Finanzierungsanteile verständigen. Schon das kann Probleme geben. So vermisst die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Bereitschaft der angesprochenen Arbeitgeber, sich mit eigenen Beiträgen an der Finanzierung der Zielrente zu beteiligen. Eine Finanzierung allein durch Lohnverzicht (oder Entgeltumwandlung) sei aber nicht akzeptabel. Ob und wie weit Arbeitgeber sich engagieren, das hängt sicher auch von ihrer Ertragslage ab. Hinzu kommt, dass große Unternehmen etwa in der Metallindustrie, deren Beschäftigte schon ganz gut versorgt sind, wenig Interesse daran haben, oben noch etwas Neues draufzusetzen.

Auch für tariflose Arbeitgeber

Schließlich müssen die Tarifparteien, zumal die Gewerkschaften, darauf achten, dass sie das Vertrauen der Arbeitnehmer nicht verspielen. Ginge bei der Kapitalanlage etwas schief, fiele das auch auf die Tarifparteien zurück, denn sie suchen den Versorgungsträger aus und sollen ihn kontrollieren.

Versicherungskonzerne, speziell Lebensversicherer, stehen als Versorgungsträger bereit. Um den Großen der Branche (Allianz, R+V) Paroli zu bieten, haben sich Gruppierungen gebildet. So bieten Talanx/HDI und Zürich gemeinsam einen Pensionsfonds unter der Marke „Die Deutsche Betriebsrente“ an. Die Lebensversicherer der fünf Versicherungsvereine Barmenia, Debeka; Gothaer, HUK Coburg und Die Stuttgarter sind als „Rentenwerk“ mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Direktversicherung) dabei.

Das Gesetz soll vor allem die Verbreitung von Betriebsrenten bei kleinen- und mittleren Firmen fördern. Tariflose Arbeitgeber können sich einem Sozialpartner-Modell der einschlägigen Tarifparteien anschließen, sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf. Funktioniert ihre Integration in die neue Betriebsrente nicht so wie erhofft, droht am Ende womöglich die „große Keule“, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort