Ratgeber Die Heizkosten sind für viele Mieter zu hoch

Berlin · Das Verbraucherportal "Finanztip" rät zu einer genauen Prüfung der Abrechnungen. Auch wer nichts nachzahlen muss, kann profitieren.

Über Tricks und Tücken bei der Heizkostenabrechnung hat am Mittwoch das Verbraucherportal Finanztip.de informiert.

Müssen Vermieter eine genaue Abrechnung der Heizkosten anfertigen?

Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Ende eines Abrechnungszeitraums, also zum Beispiel des Kalenderjahres, eine genaue Abrechnung der Heizkosten vorzulegen. Es reicht nicht aus, die Kosten für Heizung und Warmwasser nur als Teil der Wohnnebenkosten auszuweisen. Darauf weist das Verbraucherportal Finanztip.de hin. „Eine Nachzahlung muss der Mieter nicht leisten, solange keine Heizkostenabrechnung vorliegt“, sagt Finanztip-Expertin Ines Rutschmann.

Wie viel geben die Mieter in der Regel für Wärme im Jahr aus?

In Deutschland gibt es gut 40 Millionen Wohnungen. Etwas mehr als die Hälfte davon befinden sich in Mehrfamilienhäusern, sind also in der Regel Mietwohnungen. Das Institut CO2online hat für eine 70 Quadratmeter große Wohnung die durchschnittlichen Heizkosten ermittelt. Danach kostet die Versorgung mit Erdgas 790 Euro im Jahr, mit Heizöl 750 Euro und mit Fernwärme 895 Euro. Zwischen den günstigsten und teuersten Wohnungen liegt allerdings eine beträchtliche Spanne. Beim Erdgas bewegt sie sich zwischen 520 Euro bei energetisch guten Häusern und 1110 Euro bei schlecht gedämmten Gebäuden. „Man sieht hier schon die Einsparpotenziale“, sagt Finanztip-Chef Hermann-Josef Tenhagen.

Sind die Heizkostenabrechnungen in der Regel korrekt?

In einer Stichprobe hat das Portal 100 Abrechnungen unter die Lupe genommen. Bei vier von fünf Schreiben der Vermieter fanden sich Auffälligkeiten. Ein Punkt dabei ist die Messung des Energieverbrauchs für warmes Wasser. Oft werde nur die Wassermenge gemessen und daraus ein Energieverbrauch abgeleitet. „Dann haben die Mieter das Recht, die Warmwasserkosten um 15 Prozent zu kürzen“, erläutert Rutschmann. Häufig fehlten auch Angaben zu den Kosten des Betriebsstroms für die Anlagen. Dafür dürften die Vermieter pauschal bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten ansetzen. Sollte der Aufwand dafür höher sein, rät die Expertin dazu, die Belege beim Vermieter einzusehen. Das Fazit der Auswertung ist ernüchternd. Fast jeder zweite Haushalt der Stichprobe zahlt überdurchschnittlich viel für die Wärme in der Wohnung. Nur jedes achte Gebäude der Untersuchung erreichte beim Energieverbrauch eine gute oder sehr gute Note.

Was sollten Mieter bei Auffälligkeiten oder Mängeln unternehmen?

Schickt der Vermieter keine oder nur eine unvollständige Heizbilanz, sollte der Mieter ihn dazu auffordern, die Heizkosten in nachvollziehbarer Weise aufzuschlüsseln. Darauf besteht ein gesetzlicher Anspruch. Wird der Warmwasseranteil ohne einen speziellen Wärmemengenzähler gemessen, darf der Mieter den dafür angesetzten Betrag laut Finanztip um 15 Prozent kürzen. Wenn die Ausgaben für den Betriebsstrom mehr als fünf Prozent der Gesamtkosten ausmachen, rät das Portal zur Einsicht der Stromabrechnung. Generell können Mieter der Heizkostenabrechnung widersprechen. Dafür haben sie ein Jahr nach ihrer Zustellung Zeit. Die Mietervereine oder Rechtsanwälte können die Abrechnungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass damit etwas nicht stimmt.

Lohnt eine Prüfung auch, wenn keine Nachzahlung fällig wird?

Tenhagen rät auch den Mietern, die alle Kosten mit der monatlichen Abschlagszahlung decken konnten, zur aufmerksamen Prüfung der Heizkostenabrechnung. Denn wenn sich dabei Einsparpotenziale ergeben, kann die Wärmeversorgung in künftigen Jahren preiswerter werden.

Was ist zu tun, wenn die Energie zu teuer eingekauft wird?

In der Stichprobe war dies in fast jedem zweiten Gebäude der Fall. Dann sollten Mieter den Vermieter auffordern, einen billigeren Strom- Gas- oder Ölanbieter zu suchen. Als besonders teuer erwies sich im Test die Fernwärme. Hier empfiehlt Finanztip, den Vermieter um eine Prüfung der Anschlussleistung zu bitten.

Können die Hausbewohner selbst Wärmekosten einsparen?

Es gibt im Alltagsleben noch immer viele Kleinigkeiten, die zu einem unnötigen Verbrauch von Wärmeenergie führen. 65 Euro im Jahr bringt zum Beispiel die Verwendung von programmierbaren Thermostatköpfen, die es in jedem Baumarkt gibt. Damit lässt sich die Temperatur nach Tageszeiten einstellen und es wird nur warm, wenn ein Raum auch genutzt wird. Weitere 35 Euro bringt laut Finanztest die regelmäßige Entlüftung der Heizkörper, 40 Euro die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad. Ein großes Potenzial sehen die Verbraucherschützer auch im Bad. Ein Sparduschkopf ermäßigt die Wärmerechnung danach um 110 Euro im Jahr, Duschen statt Baden bringt auf der Rechnung ein Minus von 25 Euro.

Welchen Beitrag können die Vermieter oder Hausverwalter zur Kostensenkung leisten?

Mit einigen einfachen Maßnahmen können die Wärmekosten sinken, ohne dass die Mieten steigen. Dazu zählt Finanztip die Dämmung der Heizungsrohre und der obersten Geschossdecke. Auch fällige Reparaturen der Heizanlage, neue Thermostatventile und eine neue Heizungspumpe helfen beim Sparen. Eine deutliche Entlastung verspricht die energetische Modernisierung, zum Beispiel die Installation einer modernen Heizungsanlage, die Dämmung von Dächern und Fassaden oder der Einbau von Isolierglasfenstern. Diese Investitionen darf der Eigentümer allerdings auf die Mieter umwälzen. Seit Beginn dieses Jahres gilt die Regel, dass der Vermieter acht Prozent der Baukosten auf die Mieter verteilen darf.

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