"Ja, ich habe Fehler gemacht" Deutsche Bank: Achleitner wirbt vor Wiederwahl um Vertrauen

Deutsche-Bank-Aufsichtsratschef Paul Achleitner wirbt vor seiner angestrebten Wiederwahl um Vertrauen.

 Paul Achleitner, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank, wirbt um Vertrauen.

Paul Achleitner, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank, wirbt um Vertrauen.

Foto: Arne Dedert

"Ja, ich habe Fehler gemacht in diesen fünf Jahren", sagte der seit Juni 2012 amtierende Chefkontrolleur dem "Handelsblatt". "Einer davon war, dass ich gedacht habe, die Deutsche Bank sei in Deutschland deutlich fester verankert."

Er habe zudem "die kommunikative Aufgabe unterschätzt", sagte Achleitner: "Am Anfang hatte ich noch gedacht, die Leute müssen doch einfach verstehen, was wir da machen und warum das richtig ist. Inzwischen weiß ich, dass man in dieser Rolle viel besser erklären muss, warum man was wann tut."

Bei der Hauptversammlung am Donnerstag (18.05.) bewirbt sich der Österreicher um eine zweite fünfjährige Amtszeit. Kritiker hatten Achleitner etwa vorgeworfen, zu lange am Investmentbanker Anshu Jain als Co-Vorstandschef festgehalten und so die Aufarbeitung vergangener Skandale verschleppt zu haben. Mitte 2015 zog der Aufsichtsrat die Notbremse und ersetzte Jain durch den Briten John Cryan.

Die Art und Weise, wie die Bank den damaligen Chefwechsel verkündete, hat ein Nachspiel: Die Finanzaufsicht Bafin verhängte wegen Verstößen gegen Ad-hoc-Pflichten unter anderem in diesem Fall insgesamt 550 000 Euro Geldbuße gegen das Institut. Die Bank und die Bafin bestätigten einen entsprechenden Bericht der "Wirtschaftswoche".

Der Konzern hatte den Abtritt der Doppelspitze Anshu Jain/Jürgen Fitschen am 7. Juni 2015 - einem Sonntag - um kurz nach 15.00 Uhr öffentlich gemacht. Schon zwei Stunden vorher hatte das "Wall Street Journal" über Rücktrittspläne der Manager berichtet.

Börsennotierte Unternehmen müssen wichtige Nachrichten, die den Aktienkurs bewegen könnten, umgehend ("ad hoc") veröffentlichen. Das soll verhindern, dass Insider früher als andere Aktionäre Geschäfte machen können. Im Jahr 2016 verhängte die Bafin insgesamt 13 Bußgelder wegen Ad-Hoc-Verstößen.

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