Rückschlag für die Altersvorsorge Das sagen regionale Banken zum Minuszins bei der Riester-Police

Köln · Ein Urteil des Landgerichts Tübingen stellt fest, dass eine Negativrendite auf Banksparpläne unter Umständen möglich ist. Das sagen Banken in Bonn und der Region zu dem Urteil.

 In Zeiten von Nullzinsen werfen auch Riester-Verträge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente nicht mehr viel Ertrag ab.

In Zeiten von Nullzinsen werfen auch Riester-Verträge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente nicht mehr viel Ertrag ab.

Foto: picture alliance / Franziska Gab

Riester-Banksparverträge führen ein Nischendasein. Gerade einmal 715 000 Verträge wurden im ersten Quartal des laufenden Jahres noch bespart, wie das Bundesarbeitsministerium ermittelt hat. 2014 waren es noch 100 000 mehr gewesen. Und populärer hat eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Tübingen diese Sparform bestimmt nicht gemacht. Der variable Grundzins kann bei Riester-Banksparplänen auch negativ sein, entschieden die Richter.

Voraussetzung dafür ist aber, dass es neben diesem Grundzins – wie bei Banksparplänen üblich – einen Bonus gibt, so dass die Gesamtverzinsung positiv ist. Außerdem muss der Referenzzins, an den der Grundzins gekoppelt ist, transparent sein. Das kann ein mehr oder weniger komplexes Konstrukt sein. Oft wählen die Institute die Umlaufrendite, auf die es aber einen Abschlag gibt. Beträgt dieser Abschlag etwa 0,5 Prozentpunkte, ergibt sich leicht ein negativer Grundzins. Denn die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen und anderer ausgewählter Wertpapiere, die die Bundesbank täglich ermittelt, hat seit 2016 nur kurze Zeit über 0,5 Prozent gelegen.

Kreissparkasse Ahrweiler will nichts sagen

Dennoch hat kaum ein Institut Negativzinsen berechnet. Auch beim variablen Grundzins berechne die Kreissparkasse Köln keine Negativzinsen, so eine Sprecherin. Auch die Sparkasse Köln-Bonn hat nach eigenen Angaben bei Banksparplänen keine Negativzinsen. Die Kreissparkasse Ahrweiler wollte sich nicht äußern und verwies auf schlechte Erfahrungen mit der Presse. Der Pressesprecher bittet um Verständnis, „dass wir als Kreissparkasse Ahrweiler aufgrund der ausgesprochen schwierigen Berichterstattungen und Erfahrungen mit überregionalen Redaktionen in der jüngeren Vergangenheit dazu übergegangen sind, generell und themenunabhängig von der Einbindung in überregionale Presseveröffentlichungen Abstand zu nehmen.“

Andere Institute der Region hatten nie Riester-Banksparpläne. Das gilt etwa für die Kreissparkasse Euskirchen, die Volksbank Köln-Bonn und ihre Vorgängerinstitute oder die Volksbank Oberberg. Inzwischen bieten kaum noch Banken Riester-Banksparpläne an. Auch die Kreissparkasse Köln hat den Vertrieb 2016 eingestellt, die Sparkasse Köln-Bonn bereits 2004. Dabei waren Riester-Banksparpläne bei älteren Anlegern beliebt. Sie sind einfach konstruiert, flexibel und kostengünstig.

Geklagt gegen den negativen Grundzins der Riester-Banksparpläne der Kreissparkasse Tübingen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie verweist auf die Verträge des Instituts, in denen es etwa heißt, die Grundzinsen würden „zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Sparguthaben hinzugerechnet und mit Beginn des neuen Geschäftsjahres an verzinst“.

Bezüglich der Bonuszinsen wurde laut den Verbraucherschützern vereinbart, dass der Sparer „zusätzlich“ zu den Grundzinsen Bonuszinsen erhalte. Derartige Formulierungen schließen für die Verbraucherschützer Negativzinsen aus. Sie fürchten einen Präzedenzfall und wollen in Berufung gehen.

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