Tipps für das neue Jahr Das ändert sich 2019 für den Verbraucher

Bonn · Von Fahrverboten bis zu Telefongebühren treten Neuerungen in Kraft. Da gibt es das neue Verpackungsgesetz, das in Kraft tritt. Zudem wird es eine Kostengrenze für Telefongespräche innerhalb der Europäischen Union geben. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Einkaufen: Zu Jahresbeginn tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Damit soll sich die Wiederverwertung von Abfällen verbessern und das Müllaufkommen verringern. Konkret sichtbar wird das für Verbraucher im Supermarkt. Auf gut sichtbaren Schildern müssen die Händler ausweisen, ob Getränke und Einweg- oder Mehrweggebinden abgefüllt sind. Das Pfand von 25 Cent müssen die Kunden für weitere Produkte bezahlen. Nektar aus Frucht oder Gemüse und Mischgetränke mit mehr als 50 Prozent Molke werden nun auch bepfandet. Nur Saft und Wein bleiben weiterhin ohne Pfandpflicht.

Telefonieren: Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass Telefonate in andere EU-Länder höchstens 19 Cent pro Minute, eine SMS maximal sechs Cent kosten dürfen. Die Vorgabe, die allerdings noch von den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestätigt werden muss, tritt voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft.

Mieten:Die bislang wirkungslose Mietpreisbremse wird stärker angezogen, um den Anstieg der Wohnkosten zu begrenzen. Nach einer Modernisierung dürfen Hauseigentümer nur noch acht Prozent der Kosten statt bisher elf Prozent an die Mieter weitergeben. Außerdem müssen sie bei einer Neuvermietung die bisherige Miete offenlegen. Schließlich wird auch der Kostenanstieg nach einer Modernisierung begrenzt. Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete höchsten um drei Euro pro Quadratmeter steigen. Liegt die Miete bisher unterhalb der Marke von sieben Euro pro Quadratmeter, sind es maximal zwei Euro.

Arbeiten: Die Arbeitnehmer erhalten in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren und können danach zurück auf eine Vollzeitstelle, sofern der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass es keine geeignete gibt. Geringverdiener erhalten ab Januar mehr Geld. Der Mindestlohn erhöht sich von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer können auf einen Nachlass bei den Sozialabgaben hoffen, wenn sie zwischen 850 und 1.300 Euro im Monat in einem so genannten Midijob verdienen.

Sozialbeiträge:Die Sozialabgaben werden teilweise gesenkt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von drei auf 2,5 Prozent vom Bruttolohn. Günstiger wird für Arbeitnehmer auch die Krankenversicherung.

Die Arbeitgeber müssen künftig wieder die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen. Wie viel das für den Einzelnen ausmacht, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Da gleichzeitig die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben werden, bleibt unter dem Strich nur eine geringe Entlastung übrig.

Steuer:Zwei Monate mehr Zeit dürfen sich mehr Zeit mit der Steuererklärung lassen. Statt wie bisher am 31. Mai müssen die Formulare erst am 31. Juli beim Finanzamt abgegeben werden.

Geld: Neue Euroscheine gibt die Europäische Zentralbank ab dem 28. Mai aus. Dabei geht es um 100- und 200-Euro-Banknoten.

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