Reaktionen auf Klimaschutz-Pläne Darum steht die Autoindustrie mit dem Rücken zur Wand

Berlin · Die Bundesregierung ist sich uneinig, ob es Bußgelder für Hersteller geben soll, die Diesel-Nachrüstungen verweigern. Die Autoindustrie muss hohe Vorgaben erfüllen.

 Im Motorraum eines Testfahrzeuges ist ein Bauteil zu sehen, das im Rahmen einer Diesel-Nachrüstung eingebaut wurde.

Im Motorraum eines Testfahrzeuges ist ein Bauteil zu sehen, das im Rahmen einer Diesel-Nachrüstung eingebaut wurde.

Foto: dpa

Autoindustrie und Bundesregierung geraten wegen verschärfter EU-Klimaschutz-Vorgaben und neuer Diesel-Fahrverbote in Berlin zunehmend unter Druck. Gegen den ursprünglichen Widerstand Berlins beschlossen die EU-Umweltminister am Dienstagabend, den CO2-Ausstoß von Neuwagen zwischen 2020 und 2030 um 35 Prozent zu senken. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor eine Minderung um höchstens 30 Prozent angestrebt. Die deutschen Autobauer trifft das ehrgeizigere Ziel, weil sie besonders viele Autos mit großen Motoren und höherem Ausstoß produzieren.

Volkswagen-Chef Helmut Diess warnte in der „Süddeutschen Zeitung“ vor dem Verlust von bis zu 100.000 Jobs in den kommenden zehn Jahren in VW-Werken, sollte die EU den schärferen Grenzwert von minus 35 Prozent endgültig beschließen. Als vertretbar nannte Diess eine Senkung des CO2-Ausstoßes um 30 Prozent bis 2030.

Hinzu kommen die wachsenden Schwierigkeiten der Industrie wegen des seit drei Jahren schwelenden Dieselskandals. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge ab 2019 auf elf Straßenabschnitten angeordnet. Auch in Frankfurt am Main und Stuttgart gelten bald Fahrverbote, in Hamburg gibt es sie bereits. Wegen weiterer Klagen der Umwelthilfe zur Luftverbesserung drohen Einschränkungen für Dieselfahrer auch in vielen anderen Städten, unter anderem in Köln.

Bußgelder gegen Autobauer

Die SPD brachte am Mittwoch Bußgelder gegen Autobauer ins Spiel, die sich Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos verweigern. „Wer trickst, sollte dann dafür auch zahlen. Vielleicht kommen die Automanager dann endlich zu Vernunft“, sagte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Das Bundesverkehrsministerium erklärte dagegen, es wolle den Autobauern im Ringen um Zusagen für Nachrüstungen älterer Diesel vorerst nicht mit Bußgeldern drohen. Zunächst solle der Abschluss mehrerer laufender Strafverfahren abgewartet werden, sagte eine Sprecherin. Zuständig seien derzeit die Staatsanwaltschaften, nicht die Regierung.

Dabei hatten Experten des Verkehrsministeriums bereits im vergangenen Sommer die Möglichkeit von Bußgeldern gegen Autobauer für rechtlich möglich erklärt. Das geht aus einem internen Vermerk des Referats für Straßenverkehrsrecht vor, der auf den 13. Juni 2018 datiert ist und unserer Redaktion vorliegt. In dem Dokument wird sinngemäß argumentiert, dass eine Geldbuße je Fahrzeug zulässig sei, weil durch die Abschalteinrichtungen gegen die Genehmigungsvorschriften verstoßen wurde.

Hintergrund ist, dass die Hersteller Autos nur dann anbieten dürfen, wenn sie eine so genannte Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen. Diese gibt Auskunft über die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und darf nicht von den Angaben abweichen, die bei der Typzulassung von der Genehmigungsbehörde abgenommen wurden. In dem Dokument des Ministeriums heißt es aber: „Eine solche Abweichung kann bei der Verwendung einer nicht von der EG-Typgenehmigung erfassten Abschalteinrichtung, die sich als unzulässig erweist, vorliegen.“ Handlungen, für die ein Bußgeld infrage kommt, bestehen laut Vermerk „im Feilbieten, Veräußern oder In-Verkehr-Bringen ohne gültige Übereinstimmungserklärung, was im Fall des Vorhandenseins einer Abschalteinrichtung erfüllt sein kann“. Die Bußgeldhöhe wird mit 2000 Euro und bei „gewerbsmäßigem Feilbieten“ mit 5000 Euro je Fahrzeug angegeben.

Maßnahmenpaket nachbessern

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, forderte die Bundesregierung auf, das von der Koalition erst vor zehn Tagen beschlossene Maßnahmenpaket für betroffene Dieselfahrer deutlich nachzubessern und auch auf Autofahrer in Berlin und andere Städte auszuweiten. „Die Dieselfahrer in Berlin müssen nach dem Fahrverbots-Urteil nun auch das beschlossene Maßnahmenpaket nutzen können“, sagte der vzbv-Chef.

Das Paket aus technischen Nachrüstungen sowie Rabatten für neue oder gebrauchte Wagen sei zwar sinnvoll, müsse aber verlässlich zu Ende gedacht sein. „Dieselfahrer müssen nachrüsten lassen können – und das nicht auf eigene Kosten“, sagte Müller.

Unterdessen forderten die Grünen im Ringen um geringere CO2-Werte von Pkws eine Änderung der Kfz-Steuer, um Anreize für emissionsarme Autos zu setzen und gegen größere Geländewagen, so genannte SUVs, vorzugehen. „Die Kfz-Steuer muss so umgestaltet werden, dass ein Anreiz für Käufer und Hersteller entsteht, auf kleine und emissionsarme Autos zu setzen“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort