Bonitäts-Anleihen Bafin plant erstmals Produktverbot

KÖLN/BONN · Privatanlegern sollen keine Bonitätsanleihen mehr angeboten werden, weil die Finanzaufsicht zu viele Risiken sieht. Die Banken sind gegen diesen Plan.

 Will Kleinanleger schützen: Bafin-Chef Felix Hufeld.

Will Kleinanleger schützen: Bafin-Chef Felix Hufeld.

Foto: picture alliance / dpa

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin will zum ersten Mal den Vertrieb eines Kapitalmarktproduktes an Privatkunden untersagen. Es geht um sogenannte Bonitäts-Anleihen. Mit diesen Anleihen beteiligt die emittierende Bank den Käufer am Bonitätsrisiko eines Unternehmens. Hat das Referenz-Unternehmen Zahlungsprobleme, als „Kreditereignis“ bezeichnet, wird der Anleihevertrag aufgelöst, die Zinszahlung eingestellt und der Anleihebetrag nicht in voller Höhe zurückgezahlt. Bei nachhaltiger Insolvenz ist ein Totalverlust möglich. Das Marktvolumen dieser Zertifikate wird mit mehr als sechs Milliarden Euro beziffert. Die Werbung stellt auf die Rendite ab, die über dem sehr niedrigen Niveau üblicher Anleihen und Tagesgeldkonten liege.

Technisch wird das Geschäft nach Erläuterungen der Bafin in der Regel so abgewickelt, dass die Bank Kreditgeber gegen das Risiko des Kreditausfalls bei bestimmten Unternehmen versichert. Dafür bekommt sie eine Prämie. Ein Teil davon wird als Zins an die Anleihekäufer weitergegeben. Die Käufer werden damit aber auch an den Verpflichtungen beteiligt, die die Bank durch den Abschluss der Kreditausfallversicherung (Credit Default Swap) übernommen hat. Hinzu kommt für die Kunden das Risiko, dass die Bank selbst in die Knie geht. Die gesetzliche Einlagensicherung käme für den Schaden nicht auf.

Nach Einschätzung der Bafin sind Bonitätsanleihen, deren Ausgestaltung voneinander abweicht, so komplex, dass der normale Privatkunde das Risiko kaum einzuschätzen weiß. Auf dem CDS-Markt werde hochprofessionell agiert. Die Bezeichnung Anleihe sei außerdem irreführend. Vielmehr handele es sich um eine verkappte Beteiligung an einer Kreditausfallversicherung. Man wolle den Vertrieb nicht generell untersagen, sondern, ganz im Sinne des Kleinanlegerschutzes, lediglich den Verkauf an Privatkunden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt die Bafin in dieser Sache.

Die Kreditwirtschaft hält dagegen. Der Bundesverband deutscher Banken, der derzeit die Interessen der Branche vertritt, meint, Anleger seien imstande, eigenverantwortlich zu handeln, wenn sie die genügend Information hätten und Transparenz gesichert sei. Allgemein müsse eine bestimmte Rendite mit größeren Risiken erkauft werden. Dabei sei unklar, inwieweit von Bonitätsanleihen tatsächlich Risiken für Privatanleger ausgingen. Ein Produktverbot, das allerletzte Mittel des Anlegerschutzes, sei nicht erforderlich. Es genügten strenge Informationsauflagen und der warnende Hinweis, das Produkt sei nicht einfach und könne schwer verständlich sein.

Gegen eine Verbotsanordnung der Aufsichtsbehörde können betroffene Institute Widerspruch einlegen und, wenn der abgewiesen wird, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Damit ist allerdings keine aufschiebende Wirkung verbunden.

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