Folgen der Diesel-Affäre Audi zahlt 800 Millionen Euro Buße

München · Münchner Staatsanwälte verhängen gegen den Autohersteller Audi ein hohes Bußgeld. Die VW-Tochter akzeptiert das und verfehlt dadurch ihre Gewinnziele.

 Warten auf Verkauf: Auch bei Audi sind Diesel-Modelle schwieriger zu verkaufen.

Warten auf Verkauf: Auch bei Audi sind Diesel-Modelle schwieriger zu verkaufen.

Foto: dpa

Weil Audi in Europa und den USA knapp fünf Millionen Autos mit illegaler Abschaltvorrichtung auf die Straße gebracht hat, muss die Ingolstädter VW-Tochter nun 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Das hat die gegen Audi ermittelnde Münchner Staatsanwaltschaft festgelegt. Audi akzeptiert die Summe und bekennt sich zur Verantwortung, heißt es in einer Stellungnahme. Damit sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Audi als Unternehmen abgeschlossen. Unberührt davon bleiben aber Ermittlungen gegen 20 Beschuldigte wie Ex-Chef Rupert Stadler, der immer noch in U-Haft sitzt.

Audi wird wegen des Bußgelds 2018 bisherige Gewinnziele „deutlich“ verfehlen, erklärte das Unternehmen. Auch Mutter VW warnt vor einem negativen Einfluss auf das eigene Ergebnis 2018. Genauer werden sowohl Ingolstädter als auch Wolfsburger nicht. Die operative Gewinnmarge vor Steuern und Zinsen werde 2018 aber klar unter dem bisherigen Zielkorridor von acht bis zehn Prozent liegen, räumt ein Audi-Sprecher ein. Auf Basis des Jahresüberschusses von 2017 wäre ein Gewinnrückgang von einem Viertel die rechnerische Folge. Mit der jetzigen Geldbuße wachsen die Kosten für die Bewältigung der Diesel-Affäre allein bei Audi nun auf insgesamt drei Milliarden Euro. Mutterkonzern VW hat bislang rund 20 Milliarden Euro dafür hingeblättert. In Deutschland kommt der Konzern dabei relativ günstig davon. VW hat hier zu Lande eine Milliarde Euro Bußgeld zahlen müssen. Dazu kommen nun 800 Millionen Euro von Audi.

Die Summe setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit und 795 Millionen Euro für die Abschöpfung illegal erzielter Gewinne zusammen. Bußgeldmindernd hat gewirkt, dass Audi durch Umrüstung betroffener Dieselfahrzeuge und in den USA geleisteter Straf- sowie Vergleichszahlungen bereits zur Ader gelassen wurde.

Auf eine Ordnungswidrigkeit hat die Staatsanwaltschaft München erkannt, weil sie in den Praktiken bei Audi eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung erkennt. Das ist eine relativ niedrige Stufe des Verschuldens. Sie reicht nicht an grobe Pflichtverletzung oder gar einen Straftatbestand heran. Auf fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung erkennen die Ermittler, weil sie Audi-Abteilungsleiter aus dem Zulassungsbereich dafür als juristischen Maßstab nehmen, erklärte ein Justizsprecher.

Zulassung erschlichen

Rein formal gesehen hat sich Audi aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine behördliche Zulassung für Dieselfahrzeuge erschlichen, was in die unmittelbare Zuständigkeit des Audi-internen Zulassungsbereichs falle. Diese Festlegung habe aber keinerlei Auswirkung auf weiterhin laufende Ermittlungen gegen Personen, allen voran dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler, betonte ein Justizsprecher. Der sitzt seit über drei Monaten wegen Betrugsverdacht und Verdunkelungsgefahr in der Augsburger Justizvollzugsanstalt. Auch für den Fall, dass gegen Stadler Straftatbestände ermittelt würden und zur Anklage kämen, sei die Sache für Audi als Unternehmen aber unwiderruflich ausgestanden, betont die Münchner Staatsanwaltschaft.

Audi gilt als eine Keimzelle des Diesel-Betrugs im VW-Konzern. Große Dieselmotoren, also V6- und V8-Aggregate, haben die Ingolstädter selbst und auch für andere Konzernmarken wie Porsche entwickelt. Kleinere Dieselmotoren mit Betrugssoftware der Typen EA 189 und EA 288 wurden von VW kommend in Audi-Modellen verbaut. Diese Praktiken haben sich über die Jahre von 2004 bis 2018 erstreckt, erklärt die Staatsanwaltschaft München. Die Aufsichtspflichtverletzungen hätten die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus der Firma heraus ermöglicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort