Ältere Arbeitnehmer Warum Arbeitslosengeld vor der Rente helfen kann

Bonn · Ältere Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, denken oft an einen früheren Renteneintritt. Vorher sollten sie aber prüfen, inwieweit ein Antrag auf Arbeitslosengeld I in Betracht kommt. Damit fahren sie unter Umständen besser.

 Wer mit 58 oder später arbeitslos wird, hat Anspruch auf bis zu zwei Jahre ALG I.

Wer mit 58 oder später arbeitslos wird, hat Anspruch auf bis zu zwei Jahre ALG I.

Foto: picture alliance / dpa

Lieber Rente als Arbeitslosengeld (ALG) I – ältere Arbeitnehmer, die nach diesem Motto verfahren, müssen im Alter häufig herbe Einbußen hinnehmen. Denn Zeiten des Bezugs von ALG I bringen noch ein Rentenplus und vermeiden größere Renteneinbußen.

Brücke in die Rente: Älteren, die ihren Job verlieren, steht genau wie Jüngeren ALG I zu. Wer arbeitslos ist und Arbeit sucht, für den ist die Arbeitslosenversicherung zuständig – und nicht die Rentenversicherung. Die Versicherungsleistung ALG I erhalten Arbeitnehmer längstens bis zum Ende des Monats, in dem sie das reguläre Rentenalter erreichen. Das gilt auch dann, wenn sie bereits vorher Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld haben.

Anspruchsdauer: Wer 58 oder älter ist und nach langjähriger Beschäftigung arbeitslos wird, bekommt bis zu 24 Monate ALG I. Verliert ein Arbeitnehmer einige Wochen vor dem 58. Geburtstag seinen Job, kann es sich lohnen, den Antrag auf ALG I aufzuschieben. Mit 57 gibt es diese Leistung nämlich nur für maximal 18 Monate.

Sperrzeit: Wer seinen Arbeitsplatz selbst aufgegeben hat und dafür keinen wichtigen Grund hatte, muss mit einer Sperrzeit rechnen. Dann gibt es in den ersten zwölf Wochen der Arbeitslosigkeit kein ALG I. Für ältere ALG-I-Bezieher gelten die gleichen Rechte wie für jüngere: Sie müssen sich um Arbeit bemühen und zumutbare Arbeitsangebote annehmen.

Höhe: Ältere Arbeitslose erhalten als ALG I meist etwa 60 Prozent ihres vorherigen Nettoverdienstes. Wer noch Anspruch auf Kindergeld hat, dem stehen 67 Prozent zu. Für Verheiratete kann es sich lohnen, im Kalenderjahr vor der Arbeitslosigkeit in Steuerklasse III zu wechseln. Dann fällt das ALG I deutlich höher aus. Die höhere Lohnsteuer des Ehepartners wird nach der Steuererklärung erstattet. Ein Wechsel in die vorteilhafte Steuerklasse IV mit Faktor bringt sogar noch während der Arbeitslosigkeit ein höheres ALG I.

Rentenplus: Das ALG I ist häufig höher als die Rente. Zudem erhöht die Zeit des ALG-I-Bezugs die spätere Rente und vermindert Abschläge. Wer als 63-Jähriger ein (weiteres) Jahr lang ALG I bezieht und deshalb ein Jahr später in Rente geht, sammelt dadurch nicht nur weitere Rentenpunkte, er vermeidet zudem auch Rentenabschläge. Unterm Strich kann beides zusammen einem Arbeitslosen, der lebenslang etwa durchschnittlich verdient hat, ein monatliches Rentenplus von etwa 75 Euro bringen, bei zwei Jahren können es schon 150 Euro sein.

Die Reihe „Verbrauchertipp“ erscheint montags im GA und bietet Service rund um Verbraucherthemen.

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