Urteil des Europäisches Gerichtshofs Anleihekäufe der EZB sind rechtens

Frankfurt · Der Europäische Gerichtshof hat die Praxis der Zentralbank bestätigt, die Staatspapiere aufkauft. Auf diese Weise soll die Wirtschaft angekurbelt werden.

 Grünes Licht: Die EZB wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unterstützt.

Grünes Licht: Die EZB wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes unterstützt.

Foto: dpa

Die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank verstoßen nicht gegen europäisches Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Eine Überraschung war dies nicht, folgen die Richter doch häufig dem Votum des Generalanwalts. Der aber hatte schon Anfang Oktober seine Empfehlung abgegeben, die Notenbank verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und ihr Mandat.

So urteilten jetzt auch die Richter in Luxemburg. Sie waren vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um eine rechtliche Bewertung gebeten worden. Die Karlsruher Richter hielten die Kritik der Kläger, darunter die früheren AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel, für bedenkenswert. Diese hatten argumentiert, da die EZB durch das Kaufprogramm zum größten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei, finanziere sie direkt die Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion. Das aber ist ihr verboten.

Mit den Anleihekäufen habe die EZB ihre Kompetenzen überschritten, meinen die Kläger, während die EuGH-Richter das nun anders sehen. Sie meinen, wenn das Programm, das stabile Preise zum Ziel habe, auch mittelbar Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik habe, dann sei das nicht entscheidend. Außerdem sei der Anleihekauf keine verbotene Staatsfinanzierung, weil die Staaten sich nicht darauf ausruhen könnten, dass die EZB ihre Anleihen kaufen werde. Die hätten weiter genügend Anreiz, eine solide Haushaltspolitik zu betreiben, allein schon, weil die EZB monatlich nur ein bestimmtes Volumen an Staatsanleihen kaufe.

Die EZB kauft seit 2015 in ihrem „Quantitative Easing Programm“ (QE) („mengenmäßige Lockerung“) monatlich Staatsanleihen für einen zweistelligen Milliardenbetrag. Zunächst waren dies 60 Milliarden Euro im Monat, inzwischen hat sie diesen Betrag auf zunächst 30, dann 15 Milliarden Euro reduziert. So sollten Zinsen gedrückt und Geld leichter verfügbar werden. Die hohe Liquidität, die dadurch am Markt ist, sollten Investitionen erleichtern, da die Banken schneller Kredite vergeben konnten. Auf diese Weise sollte die Wirtschaft angekurbelt werden.

Die Anleihen kauft die EZB jedoch nicht direkt von den ausgebenden Staaten (das wäre Staatsfinanzierung), sondern am Markt, also von Investoren. Inzwischen hat sie so 2,1 Billionen Euro allein in Staatspapiere investiert. Das geschieht nach einem Länderschlüssel, die Staatsanleihen müssen zudem ein bestimmtes Rating, eine Ausfallsicherheit, haben. Zudem erwirbt die EZB auch andere Wertpapiere wie Unternehmensanleihen, so dass sie inzwischen Wertpapiere von insgesamt 2,6 Billionen Euro gekauft hat.

EZB will stabile Währung gewährleisten

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Kompetenzen an die EU übertragen, allerdings können die Bürger klagen, wenn sie glauben, dass eine europäische Institution ihre Kompetenzen überschreitet, sich also nicht im Rahmen des europäischen Rechts bewegt. Denn dem hätten die Bürger über ihre Parlamente dann nicht zugestimmt.

Die EZB ist unabhängig. Sie kann ohne Rücksprache mit der Politik handeln, solange sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt. Ihre Aufgabe ist es, eine stabile Währung mit stabilen Preisen zu gewährleisten.

Das wollte sie mit der lockeren Geldpolitik erreichen. Denn bei einer weiteren Konjunkturabschwächung sahen die europäischen Geldpolitiker die Gefahr einer Deflation. Weil die Wirtschaft inzwischen wieder besser läuft, will die EZB ihre Anleihekäufe nun ohnehin einstellen. Das wird sie voraussichtlich an diesem Donnerstag verkünden. Sie wird jedoch auslaufende Anleihen wieder nachkaufen, so dass auch künftig genügend Liquidität am Markt ist.

Nun geht die Klage an das Bundesverfassungsgericht zurück, das jedoch die Entscheidung des EuGH respektieren muss.

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