Gesetzespläne der Bundesregierung Ärzte sollen mehr Sprechstunden für Kassenpatienten anbieten

KÖLN · Gesundheitsministerium bereitet „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vor. Mehr Geld für Hausbesuche.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - 27.03.2018, Niedersachsen, Braunschweig: Ein Arzt misst in der Notfall-Triage-Praxis im Klinikum an der Salzdahlumer Straße den Blutdruck einer Patientin. (zu dpa „Rheinland-Pfalz sieht Genossenschaft als Modell für Landarztpraxen“ vom 04.08.2018)

ARCHIV - ILLUSTRATION - 27.03.2018, Niedersachsen, Braunschweig: Ein Arzt misst in der Notfall-Triage-Praxis im Klinikum an der Salzdahlumer Straße den Blutdruck einer Patientin. (zu dpa „Rheinland-Pfalz sieht Genossenschaft als Modell für Landarztpraxen“ vom 04.08.2018)

Foto: dpa

Wer Beschwerden hat, wünscht sich möglichst rasch ärztliche Hilfe. Darauf muss man manchmal lange warten. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vorbereitet.

Die Aufgaben der Terminservicestellen sollen erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden pro Woche für Kassenpatienten einzurichten. Arztgruppen der wohnortnahen Versorgung (Haus- und Kinderärzte, Frauenärzte, HNO- und Augenärzte, Orthopäden) müssen mindestens fünf offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.

Für all das sollen die Kassenärzte durch „extrabudgetäre“ Vergütung oder erhöhte Bewertung von Leistungen belohnt werden. Mehr Geld gibt es etwa für die Behandlung neuer Patienten, für Leistungen in offenen Sprechstunden, für Akut- und Notfälle während der Sprechstunden, für Hausarztbesuche oder die Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestellen vermittelt werden. Minister Jens Spahn hat den Betrag, den die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zusätzlich aufbringen müsste, mit 500 bis 600 Millionen Euro jährlich beziffert.

Ärzte stellt Vergütungssystem in Frage

Wird damit das Vergütungssystem der GKV, das im Prinzip auf Begrenzung der abgerechneten Leistungen (Mengensteuerung) und Budgetierung beruht, in Frage gestellt? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die die Kassenärzte vertritt, tut das schon länger. Sie argumentiert, bei Überschreitung des Budgets arbeite der Arzt letzten Endes unbezahlt. Die KBV fordert, zunächst die ärztlichen „Grundleistungen“ und später alle Leistungen niedergelassener Vertragsärzte Ärzte von Budgetgrenzen zu befreien.

Damit ist der GKV-Spitzenverband überhaupt nicht einverstanden. Nach seinem Verständnis muss die Menge der bezahlten Leistungen schon deshalb begrenzt werden, weil Ärzte zu der beneidenswerten Anbietern gehören, die die Inanspruchnahme ihrer Tätigkeit durch fachliche Beratung selbst beeinflussen können. Ohne Mengensteuerung sei die finanzielle Stabilität der GKV bedroht. Die Mengenbegrenzung betreffe 70 Prozent der Leistungen, 30 Prozent würden heute schon unbegrenzt honoriert, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen. Budgetierung bedeute auch nicht, dass ab einer bestimmten Grenze nichts mehr bezahlt werde. Es gebe danach aber Abschläge, die deutlich ausfallen können.

Nach GKV-Rechnung würde die Entlassung der „Grundleistungen“ aus der Budgetierung die Kassen einschließlich der zu erwartenden Zunahme an (nicht unbedingt notwendigen) Leistungen insgesamt 1,7 Milliarden Euro kosten. Bei kompletter Aufgabe der Mengensteuerung rechnet der Verband „perspektivisch“ mit Mehrkosten von 4,1 Milliarden Euro.

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