Kommentar zur Betriebsrentenreform Mutiger Schritt

Meinung | Berlin · Es ist kein spektakuläres Gesetz, aber trotzdem ein sinnvolles, auf das sich die große Koalition geeinigt hat: Mit einer Reihe von neuen Vorgaben sorgt die Reform dafür, dass künftig mehr Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente angeboten bekommen können.

 Die Altersvorsorge sollte auf mehreren Säulen ruhen: Die Betriebsrente ist eine davon.

Die Altersvorsorge sollte auf mehreren Säulen ruhen: Die Betriebsrente ist eine davon.

Foto: picture alliance / dpa

Es ist kein spektakuläres Gesetz, aber trotzdem ein sinnvolles, auf das sich Union und SPD auf den letzten Metern dieser großen Koalition geeinigt haben: Mit einer Reihe von neuen Vorgaben sorgt die Koalition dafür, dass künftig mehr Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente angeboten bekommen können. Bisher sind es nämlich nur etwa 60 Prozent der Beschäftigten, die in ihrer Firma eine Betriebsrente abschließen können, und meistens arbeiten sie in großen Firmen.

Die Betriebsrente wird als dritter Baustein der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und privaten Kapitalanlagen künftig noch wichtiger. Kernpunkt der Reform: Die Arbeitgeber sollen für die Betriebsrenten nicht mehr haften müssen, die Beitragsgarantie entfällt. Das klingt aus Arbeitnehmersicht auf den ersten Blick nicht positiv. Erstaunlich und mutig ist es deshalb, dass sich SPD und Gewerkschaften darauf eingelassen haben, während die Versicherer den Wegfall der Garantien verhindern wollten.

Der Schritt ist richtig, weil so der Hauptgrund für das fehlende Betriebsrentenangebot in kleineren Betrieben entfällt. Außerdem schmälern die Beitragsgarantien die Höhe der ausgezahlten Renten bisher deutlich. Denn die Versicherer müssen das angesparte Kapital in risikoarme Papiere stecken, die kaum Renditen abwerfen. Künftig wird es möglich sein, einen Teil der betrieblichen Altersvorsorge auch in Aktien zu investieren, die langfristig eine deutlich höhere Verzinsung versprechen.

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