Kommentar zur Reform der EU-Entsenderichtlinie Fader Beigeschmack

Meinung | Brüssel · Die Reform der EU-Entsenderichtlinie wäre ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden.

 Ein polnischer Arbeiter auf einer Baustelle im hessischen Eschborn.

Ein polnischer Arbeiter auf einer Baustelle im hessischen Eschborn.

Foto: dpa

Die Schieflage auf den europäischen Arbeitsmärkten – denn es sind und bleiben nach wie vor 28 höchst unterschiedliche – ist ein Ärgernis. Schilderungen beispielsweise aus dem Bausektor, in dem zumindest auf der Ebene der Facharbeiter kaum noch ein Einheimischer tätig war, gibt es aus nahezu allen westlichen EU-Mitgliedstaaten. Weil die Betriebe billige Arbeitskräfte aus dem östlichen Teil der Gemeinschaft preiswerter beschäftigen konnten, hatten sie doch lediglich Anspruch auf den Mindestlohn der Branche im Gastland.

Bei den begleitenden Standards wie Urlaub, 13. Monatsgehalt oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall offenbarten sich jedoch eklatante Unterschiede, die sich spätestens bei den Arbeitskosten niederschlugen. Die Vorgabe, dass der „Gastarbeiter“ den Mindestlohn des Staates ausgezahlt bekommen muss, in dem er arbeitet, sollte zwar Lohndumping verhindern. Doch die Zahl der Hintertüren war groß. Nun sollen sie alle geschlossen werden.

Tatsächlich wäre dies, wenn die Reform in der Praxis ankommt, ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden. Denn allzu oft mussten vor allem die Arbeitnehmer in den wohlhabenderen EU-Ländern das Gefühl haben, dass die Freizügigkeit einen faden Beigeschmack hatte.

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