Streit um Gesetz zum Deutschen Wetterdienst Ein Lichtblick für Meteorologen

Bonn · Seit Monaten gibt es Streit darum, was der Deutsche Wetterdienst dem Verbraucher entgeltfrei anbieten darf. Private Dienstleister fürchten um ihre Existenz, weil sie nicht über die gleichen Mittel verfügen wie ihre steuerfinanzierte Konkurrenz.

 Mit Wetterdaten Geld verdienen: Das könnte für private Anbieter schwierig werden, wenn der DWD alles kostenlos zur Verfügung stellt.

Mit Wetterdaten Geld verdienen: Das könnte für private Anbieter schwierig werden, wenn der DWD alles kostenlos zur Verfügung stellt.

Foto: picture alliance / dpa

Der Konflikt an der Wetterfront schwelt schon lange, die Machtverhältnisse waren eigentlich recht klar verteilt. Doch jetzt könnte sich das Blatt doch noch wenden. Seit Monaten streiten der Deutsche Wetterdienst (DWD) – eine steuerfinanzierte Einrichtung – und private Wetterdienstleister über die Frage: Kann und sollte der Deutsche Wetterdienst alle seine Daten an den Endverbraucher entgeltfrei weitergeben?

Ja, er sollte, sagt der zuständige Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU). Allerdings darf der DWD das rechtlich noch nicht. Deswegen soll das Gesetz geändert werden. Die privaten Wetterdienstleister, wie das Bonner Unternehmen Wetter Online, sind allerdings ganz anderer Meinung: Für sie sei eine solche Regelung existenzbedrohend. Denn sie müssen Geld für ihr Angebot verlangen im Gegensatz zu einem Wettbewerber, der über unbegrenzte Mittel verfügt und damit alles nachmachen und zur Verfügung stellen könnte.

Bundesrat fordert: Gesetzentwurf entschärfen

Bisher sah es so aus, als säße der DWD am längeren Hebel. Denn als nachgeordnete Behörde des Ministeriums durfte der DWD bei dem neuen Gesetzesentwurf sogar beratend mitwirken. Eine „unfaire“ Machtverteilung, fand Joachim Klaßen von Anfang an. Klaßen ist Diplommeteorologe und Geschäftsführer von Wetter Online. Doch nachdem der Entwurf nun im Bundestag diskutiert wurde, haben Klaßen und seine Kollegen wieder Hoffnung: Denn der Bundesrat hat ebenfalls wettbewerbsrechtliche Bedenken und spricht von einer Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter. Die Folge ist nun, dass der Gesetzentwurf entschärft werden soll. Klaßen will sich nicht zu früh freuen. Für ihn und seine Kollegen wäre es allerdings ein Lichtblick würde das Vorhaben des DWD eingeschränkt.

Streit um Wetterwarn-App bereits seit 2015

Hintergrund des ganzen Konflikts ist eine kostenlose Wetterwarn-App, die der DWD schon seit 2015 anbietet. Private Dienstleister kritisieren, dass die App weit mehr als die gesetzlich erlaubten Wetterwarnungen entgeltfrei zur Verfügung stellt. So gesehen setze der DWD sich bereits jetzt über geltendes Recht hinweg, kritisieren Gutachter. Dagegen hatten Klaßen und seine Kollegen auch geklagt. Jetzt soll während des laufenden Prozesses das Gesetz geändert werden. Das Ministerium begründet sein Vorhaben, dem DWD die kostenlose Abgabe von Daten zu erlauben, damit, Innovationen zu fördern. Start-ups könnten damit arbeiten und Neues entwickeln.

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