Stromversorger Energy2day Bundesnetzagentur verhängt Rekordstrafe wegen Telefonwerbung

Bonn · Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur ein Rekordbußgeld von 300 000 Euro gegen den Stromversorger Energy2day verhängt.

 Dreiste Werbeanrufe: Es ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur ihren Bußgeldrahmen voll ausschöpft.

Dreiste Werbeanrufe: Es ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur ihren Bußgeldrahmen voll ausschöpft.

Foto: Sebastian Kahnert

Wie die Behörde mitteilte, waren rund 2500 Beschwerden über die Werbeanrufe der Firma eingegangen. Es ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur ihren Bußgeldrahmen voll ausschöpft.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde hatten sich Anrufer im Auftrag von Energy2day wiederholt als Mitarbeiter oder Partner der örtlichen Energieversorger ausgegeben und versucht, die Verbraucher zu einem Anbieterwechsel zu bewegen. Teilweise seien die Anrufe von Subunternehmen aus dem Ausland getätigt worden. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig, der Stromanbieter kann beim Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Energy2day ist kein Einzelfall: 2017 waren bei der Bundesnetzagentur rund 26 000 schriftliche Beschwerden über Anbieter eingegangen. Schon im Vorjahr hatte es einen Zuwachs gegeben. Telefonwerbung unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

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