"Ein großer Schritt" Axel Voss mit Urheberrechts-Reform zufrieden

Bonn · Der Bonner Europabgeordnete Axel Voss, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue EU-Urheberrechtslinie, ist mit der neuen Einigung zufrieden. Kritik weist er von sich.

Axel Voss ist zufrieden, wie er am Telefon sagt, „aber nicht euphorisch. Mehr war nicht möglich. Das war der bestmögliche Kompromiss.“ Am Abend zuvor hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht für Presseverlage geeinigt. Jetzt ist Voss auf dem Rückweg von Straßburg in sein Büro nach Bonn, und die Liste der Anfragen an ihn ist lang. Voss ist Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue Richtlinie und Europaabgeordneter für die CDU in der Region Mittelrhein. Voss antwortet geduldig, obwohl seine Geduld in den zurückliegenden Monaten aufs Ärgste strapaziert wurde. Vor allem aufgebrachte jugendliche Internetnutzer hatten den Bonner Juristen beschimpft und sogar bedroht. Ihr Vorwurf: Zensur. Die Politik beschneide die Freiheit des Internets.

Diese Kritik weist Voss entschieden von sich: „Ich bin sehr froh, dass wir mit dieser Einigung endlich einen großen Schritt gemacht haben, um die Realitäten und Geschäftsmodelle des digitalen Zeitalters besser handhaben zu können“, sagt er. „Der neue digitale Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden. Unser Hauptziel ist nicht nur, die Regeln des geistigen Eigentums an die heutige technische Entwicklung anzupassen, sondern auch die Schöpfungen des Künstlers zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen. Rechteinhaber werden jetzt weitaus besser vor einer nicht autorisierten Nutzung ihrer Werke bewahrt“, so Voss. „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, sollen die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit Filtern zu tun.“ Allerdings, bekennt Voss, könne er nicht ausschließen, dass einzelne Beiträge künftig nicht hochgeladen würden. Das liege dann allerdings nicht am Gesetz, sondern daran, wie die Konzerne es anwenden.

Auch zur Bezahlung von Inhalten im Internet hat Voss eine klare Meinung: Der Urheber des geistigen Eigentums müsse verdienen, nicht nur ihr Verbreiter. Heißt: Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne Genehmigung und gegebenenfalls Bezahlung Textbausteine in ihren Suchergebnissen anzeigen.

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