Nach Insolvenz Diskussion um Entschädigung für Thomas-Cook-Kunden

Köln · Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz spricht mit der Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite. Der Fall hat gezeigt, dass die bisherige Insolvenzversicherung von Pauschalreisen nicht ausreicht.

 Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen.

Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen.

Foto: dpa/Silas Stein

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.

Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Verbesserte Versicherungslösung

Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.

Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".

Neustart unwahrscheinlich

War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"

Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.

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