Branchenkodex Was Unternehmen für Telefonmarketing dürfen

BONN · Bisher gab es nur einen Ehrenkodex für Call-Center. Die Regeln, die den Verbraucher bisher schützen sollten, waren freiwillig. Seit Anfang des Jahres gibt es einen neuen Branchenkodex.

 Call-Center-Mitarbeiter dürfen es beim Verbraucher nicht öfter als neun Mal klingeln lassen.

Call-Center-Mitarbeiter dürfen es beim Verbraucher nicht öfter als neun Mal klingeln lassen.

Foto: dpa

Dieser ist für alle Unternehmen verpflichtend, die im Call Center Verband Deutschland (CCV) und im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) organisiert sind. Der Branchenkodex ist nach Angaben der Verbände eine Konkretisierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dort ist im Paragraf sieben Absatz eins festgehalten, dass Belästigung in "unzumutbarer Weise" unzulässig ist. Was das im Einzelnen heißt, fehlt jedoch an dieser Stelle. Hier die wichtigsten Regeln des neuen Kodex, die Verbraucher kennen sollten:

Anrufzeit: Call-Center müssen die Privatsphäre der Verbraucher achten. So heißt es im neuen Branchenkodex. Das bedeutet: Anrufen dürfen die Mitarbeiter nur während der Woche Montag bis Freitag zwischen acht und 20 Uhr und Samstags zwischen neun und 18 Uhr. Sonntags und an Feiertagen sind telefonische Werbemaßnahmen grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn es besteht ein besonderer Wunsch des Verbrauchers, an diesem Tag kontaktiert zu werden.

Klingeldauer: Dauerklingeln ist grundsätzlich verboten. Die neue Selbstverpflichtung der Verbände legt genau fest, wie oft es läuten darf: zwischen drei und neun mal, beziehungsweise zwischen 15 und 40 Sekunden.

Anrufhäufigkeit: Erreicht der Call-Center-Mitarbeiter beim ersten Mal niemanden, hat er zwei weitere Versuche am selben Tag. Mehr als drei Versuche pro Tag sind nicht erlaubt. Pro Woche summiert sich die Zahl der zulässigen Kontaktversuche auf 15. Im gesamten Kampagnenzeitraum darf die Zahl 30 jedoch nicht überschreiten.

Übermittlung der Rufnummer: Jedes Unternehmen muss seine Rufnummer anzeigen, damit der Verbraucher bei Bedarf zurückrufen kann. Die Kosten, die dem Verbraucher dadurch entstehen, dürfen die üblichen Verbindungspreise für einen herkömmlichen Anruf nicht überschreiten. Dazu soll der Rückruf bevorzugt und persönlich entgegen genommen werden. Außerhalb der Geschäftszeiten muss eine Bandansage geschaltet werden, damit der Verbraucher dennoch erfährt, wer ihn versucht hat, zu erreichen.

Dokumentation: Anrufdaten müssen für drei bis sechs Monate gespeichert werden.

Einwilligung: Grundsätzlich muss der Verbraucher erst einmal einwilligen, bevor seine Rufnummer für Werbemaßnahmen überhaupt verwendet werden darf. Das ist bereits im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb festgehalten. Der Branchenkodex ergänzt diese Regel auch für Werbemails, -fax, oder -SMS. Die Einwilligung gibt der Verbraucher meist - gelegentlich sogar unbewusst - bei der Teilnahme an Gewinnspielen oder andere Aktionen, über die Daten gesammelt werden.

Verstöße gegen den Kodex: Stellt der Verbraucher einen Verstoß gegen eine der Regeln fest, kann er bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Dafür gibt es auf der Internetseite verschiedene Formulare unter www. bundesnetzagentur.de

25 000 Anrufe pro Minute

Pro Minute werden in Deutschland nach Angaben der Verbände 25 000 Werbeanrufe getätigt. Etwa 520 000 Mitarbeiter sind bundesweit in 6700 Call-Centern oder Contact-Centern, wie die Branche selbst sagt, angestellt. Der Begriff Call-Center ist laut Deutschem Dialogmarketing Verband (DDV) veraltet. Contact Center schließe die heute ebenfalls üblichen Wege der Kommunikation wie E-Mail, Chat oder Soziale Netzwerke mit ein.

Der neue Branchenkodex ist eine Selbstregulierung der Branche. "Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Mitarbeiter und Transparenz der Branche für den Verbraucher", erklärt der Vizepräsident des Call Center Verbands Deutschland (CCV) Walter Benedict. Der Kodex sei in engem Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden. Die Mitglieder des DDV und des CCV haben eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung aller Vorgaben. Der Kodex gilt seit dem 1. Januar.

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