Neue Regelungen für Beamte Vorruhestand wird an soziales Engagement geknüpft

Bonn · Beamte der Postnachfolgeunternehmen, die in den Vorruhestand gehen, sollen sich künftig sozial engagieren, was auch kontrolliert wird. Kritik kommt vom Altersvorsorge-Institut.

Beamte in den Postnachfolgeunternehmen sollen weiterhin bereits ab dem 55. Lebensjahr ohne Abschläge in den Vorruhestand gehen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren an den Bundestag überwiesen wurde.

Mit dem geplanten Gesetz soll die bisherige Vorruhestandsregelung, die Ende 2016 auslief, noch einmal bis Ende 2020 verlängert werden. Sie gilt für Beamte in den Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG), sofern in den privatisierten Unternehmen „keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht“, aber auch für Beamte der Bahn. Für den Bundeshaushalt soll die Regelung laut Gesetzentwurf kostenneutral ausfallen. Die Mehrbelastungen müssen die Unternehmen tragen.

Der Vorruhestand soll künftig an die zusätzliche Voraussetzung geknüpft, dass die Beamten für die Zeit nach der Versetzung in den Ruhestand für mindestens zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen, eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit ausüben wollen oder sie die Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung erfüllen, weil sie pflegebedürftige Angehörige oder kranke Kinder haben. „Die Beamtinnen und Beamten können dadurch ihre vielfältigen Fähigkeiten und langjährigen beruflichen Erfahrungen weiterhin aktiv einbringen, indem sie sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz für das Allgemeinwohl engagieren oder familienbedingte Pflegetätigkeiten wahrnehmen“, heißt es im Gesetzentwurf, der im Bundesfinanzministerium erarbeitet wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll federführend im Haushaltsausschuss beraten werden. Ziel ist es, die neue Vorruhestandsregelung noch vor der Bundestagswahl im September 2017 zu verabschieden. Die bisherige Möglichkeit für die bei den Postnachfolgeunternehmen im sogenannten Personalüberhang beschäftigten Beamten, mit 55 Jahren ohne Abschlag in Pension gehen zu können, ist zum Jahresende 2016 ausgelaufen.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) fordert die im Bundestag vertretenen Parteien auf, dieses Gesetz zu stoppen und das Vorruhestandsprivileg für Postbeamte abzuschaffen, statt es erneut zu verlängern. „Vorruhestand mit 55 für Beamte ist purer Widersinn in einer Zeit, in der Deutschland das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 67 Jahre hochsetzt“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Wenige Tage nach dem Demografiegipfel der Bundesregierung werde sichtbar, wie ernst das Motto des Gipfels „Jedes Alter zählt“ gemeint sei. Anstatt nach neuen Verwendungen zu suchen und gegebenenfalls umzuqualifizieren, mache die Bundesregierung es den Postnachfolgeunternehmen weiterhin einfach und schreibe das Vorruhestandsprivileg für die Postbeamten einfach fort. „Wie unwohl der Regierung dabei allerdings ist, zeigt die Auflage, die künftig mit dem frühen Vorruhestand verbunden ist“, fügt Morgenstern hinzu. So müssen sich die betroffenen Beamten bereit erklären, mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit zu leisten. „Das Ganze bekommt dann das Etikett engagierter Ruhestand. So wichtig und richtig Engagement im Ruhestand ist, so verkehrt ist in der heutigen Zeit Vorruhestand mit 55 Jahren.“ Das Deutsche Institut für Altersvorsorge entstand auf Initiative der Deutschen Bank und der Deutschen Herold AG (heute Zurich-Versicherung). Diese Unternehmen sind heute Gesellschafter des privatwirtschaftlich organisierten Instituts, das sich als Interessenvertretung versteht. Mit dem DIA kritisiert also ein von der Muttergesellschaft Deutsche Bank getragenes Institut eine Gesetzliche Neuregelung, die eigentlich der Tochtergesellschaft Postbank helfen soll, Beamte, für die keine Aufgaben mehr gefunden werden, vorzeitig in den Ruhestand zu schicken.

Die Gewerkschaften begrüßen hingegen die geplante Neuregelung. Die zum Beamtenbund gehörende DPVKOM begrüßt grundsätzlich eine Neuauflage der Vorruhestandsregelung, die lange nicht absehbar gewesen sei. Bundesvorsitzender Volker Geyer kritisiert die geplante Koppelung des abschlagsfreien Vorruhestand: Ehrenamtlichen Funktionen müssten zumutbar und ortsnah verfügbar sein.

Auch Verdi begrüßt die Pläne grundsätzlich. Die Verknüpfung mit einem sozialen Engagement müsse aber so ausgestaltet werden, dass sie nicht zu Lasten der Beschäftigten gehe und die Betroffenen nicht vor unüberwindbare bürokratische Hürden stelle. Die Politik müsse außerdem deutlich machen, dass es sich nicht um ein Privileg auf Kosten der Steuerzahler handele, sondern um einen von den Unternehmen bezahlten Vorruhestand, der als ein sozialpolitisches Instrument in der Privatwirtschaft Gang und Gäbe sei.

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