Untersuchung des Bundeskartellamtes Viele Nutzerbewertungen taugen nichts

Bonn · Das Bundeskartellamt fordert von Internetportalen mehr Verantwortung. Filter sollen gegen Fälschungen eingesetzt und Produkttest gekennzeichnet werden.

 Wer bei Onlinekäufen Bewertungen anderer Nutzer anschaut, kann die Echtheit nicht überprüfen.

Wer bei Onlinekäufen Bewertungen anderer Nutzer anschaut, kann die Echtheit nicht überprüfen.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Wer im Internet nach einer Pauschalreise, einer Hose oder einem Arzt sucht, trifft seine Entscheidung oft nach der Bewertung anderer Nutzer.  Nutzerbewertungen gelten neben dem Preis als das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Kauf. Doch es gibt viele unseriöse Bewertungen. Nicht selten sollen sie gefälscht oder manipuliert sein. Das Bundeskartellamt hat deshalb den Markt genau unter die Lupe genommen. Vorrangiges Ziel der Sektoruntersuchung, dessen Ergebnisse dem General-Anzeiger exklusiv vorliegen, war es herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig sind und inwieweit Verbraucherrechtsverstöße vorliegen.

„Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Dazu gehöre vor allem eine zielgenauere Filterung der abgegebenen Bewertungen. Produkttests sollten gekennzeichnet und damit für den Verbraucher erkennbar sein.

Nutzerbewertungen seien häufig auch für das Ranking von Waren und Dienstleistungen auf einer Plattform bedeutsam. „Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst sind oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen“, so der Kartellamtspräsident. Das benachteilige Firmen, die sich nicht an unseriösen Nutzerbewertungen beteiligen.

Nur einzelne Portale setzten Filter zur Identifizierung gefälschter Bewertungen ein und sanktionieren diese auch systematisch, haben die Experten der Bonner Behörde festgestellt. Viele Portale suchen nur nach Schimpfworten, Werbung oder Datenschutzverstößen. Diese Vorgehensweise führe zur Löschung von überproportional vielen negativen Bewertungen.

Mittlerweile ist ein umfangreicher Markt von Bewertungsvermittlern entstanden. Etliche verschicken Produkte an Interessenten und bitten um Bewertung. Dagegen sei natürlich nichts einzuwenden, so Mundt. Sie müssten aber als Produkttests gekennzeichnet sein, damit Verbraucher sie richtig einordnen können. „Es muss darum gehen, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, ob Bewertungsvermittler eingeschaltet waren, um damit die schwarzen Schafe von den seriösen Vermittlern zu trennen“, sagt Mundt. Problematisch seien unseriöse Vertreter, die die Nutzung von Produkten von einer „5-Sterne-Garantie“ abhängig machten.

Für Bewertungen, bei denen das Produkt in Wahrheit gar nicht benutzt wurde, sind nach Auffassung des Kartellamtes die Portale in der Pflicht, dass solche Bewertungen unterbleiben. Dafür müssten Filtertechnologien genutzt werden. Auf einigen Portalen führten Bewertungssysteme zu einer verzerrten Darstellung des tatsächlichen Meinungsbildes, da bei nachträglichen Überprüfungen oft mehr negative als positive einschätzungen gelöscht würden. Hier muss es nach Auffassung der Wettbewerbshüter verbesserte Bedingungen für die Prüfung der Authentizität der Bewertungen geben.

Das Bundeskartellamt hat keine Handhabe, um die Missstände abzustellen. Es kann nur an die betroffenen Portale appellieren, die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwillig umzusetzen. Die Bonner Wettbewerbshüter können zum Thema Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren. Es gibt es in Deutschland keinen behördlichen Verbraucherschutz. Alternativ könne lediglich auf dem Zivilrechtsweg eine entsprechende Verantwortlichkeit der Portale eingefordert werden.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes betrafen 60 große Internetportale, die Nutzwerbewertungen aus 16 Branchen anzeigten. Bis Ende Juli können Marktteilnehmer Stellungnahmen zu den vorläufigen Ergebnissen abgeben. Im Herbst soll die Sektoruntersuchung dann endgültig veröffentlicht werden.

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