Mit Rasenmähen das Studium finanzieren Unternehmen verleiht Bonner Studenten an Privathaushalte

Bonn · Unter der Marke „Smarthands“ verleiht das Unternehmen GVO nun auch in Bonn Studenten an Privathaushalte. Pilotprojekte gab es schon in anderen deutschen Städten.

Wer mäht am Wochenende den Rasen? Und wer kümmert sich endlich um den verstopften Abfluss im Bad? Wenn beide Partner berufstätig sind, bergen diese Fragen einiges Konfliktpotenzial. Ein neuer Online-Dienstleister soll nach Pilotprojekten in Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf nun auch in Bonn Abhilfe schaffen. „Smarthands“ vermittelt meist studentische Servicekräfte ohne viel Aufwand an Privatpersonen, die ihren Kunden im Alltag unter die Arme greifen sollen.

Überforderte Hausfrauen und Hausmänner können per App oder über die Website einen Helfer anfordern. Pro Stunde kostet das 19,60 Euro. Unmittelbar nach der Buchung wählt Smarthands dann den passenden Angestellten aus, je nachdem, ob jemand für Gartenarbeit, einen Spaziergang mit dem Hund oder als Einkaufshilfe gesucht wird.

Die GVO Young Professionals GmbH mit Sitz in Osnabrück hat es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht, junge Akademiker und Unternehmen zusammen zu bringen. Sie bezeichnet sich selbst als einen der größten studentischen Arbeitgeber Deutschlands und ist Tochterfirma der GVO Personal GmbH Deutschland. In den letzten 25 Jahren hat sich die GVO auf personalintensive Dienstleistungen spezialisiert und vermittelt Servicekräfte, Hostessen und junge Nachwuchskräfte an Unternehmen und Privatpersonen. Rund 12.000 Studierende befinden sich zurzeit nach eigenen Angaben im ihrem Personalpool.

Beschäftigte bestimmen Arbeitsstunden

Mit der neuen GVO-Marke „Smarthands“ wolle man Studierenden eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, ihr Studium zu finanzieren. „Durch die extrem verschulten Studiengänge ist der Bedarf nach flexiblen Arbeitszeiten am Nachmittag oder am Wochenende sogar noch gestiegen“, erklärt Tim-Claudius Weihmann, Leiter des Business Development der GVO. Aufgaben wie die Entrümpelung des Kellers hätten den Vorteil, dass sie in der Regel nicht so akut sind, dass sie zu einem exakten Zeitpunkt erledigt werden müssten.

Dass Bewerber ihre persönlichen Präferenzen angeben können und selbst festlegen, wie viele Stunden sie arbeiten möchten, mache den Job besonders attraktiv. Durchschnittlich leisten die meisten Studierenden aktuell zwölf Wochenstunden für die GVO Young Professionals, schätzt Weihmann.

Eine zentrale Jobbörse für Studierende ist eigentlich nichts Neues. Das Studierendenwerk der Uni Bonn führt seit Jahren eine Vielzahl von kurz- oder langfristigen Jobangeboten auf ihrer Internetseite auf. Für immatrikulierte Studierende ist lediglich eine kostenlose Registrierung erforderlich, nach passenden Ausschreibungen müssen sie dann selbst suchen. Der Stundenlohn variiert je nach Tätigkeit und wird von den einzelnen Arbeitgebern festgelegt. Angebote, die nicht dem Mindestlohn entsprechen, werden generell nicht berücksichtigt.

Auf den ersten Blick ist das Prinzip ähnlich. Im Unterschied zur GVO tritt das Studierendenwerk allerdings nicht als Vertragspartner auf. Wenn es überhaupt einen Vertrag gibt, besteht dieser nur zwischen Studierenden und den jeweiligen Arbeitgebern.

Über "Smarthands" sind Studenten fest angestellt

Im Falle von „Smarthands“ sind die jungen Helfer direkt bei der GVO Young Professionals angestellt und arbeiten zum Beispiel auf 450-Euro-Basis. „Wir rekrutieren nicht projektbezogen, sondern möchten die Studenten langfristig an uns binden“, erklärt Weihmann. Mit den Tarifverträgen gehe die GVO-Tochter zwar ein gewisses Risiko ein, allerdings übersteige die Nachfrage in der Regel das Angebot. Soll heißen: Für die Studierenden gebe es so viel Arbeit, dass niemand plötzlich ohne Auftrag dasteht.

„Smarthands“ sei daher kein Vermittlungsportal im klassischen Sinne, sondern betreibe schlicht Arbeitnehmerüberlassung. Die Angestellten würden somit an die Kunden „verliehen“. Ein Vorteil daran ist, dass die jungen Arbeitnehmer durch den Vertrag mit der GVO-Tochterfirma sozial- und krankenversichert sind, sodass sie rechtlich auf zuverlässiger Basis arbeiten.

Diese Arbeitnehmerüberlassung komme nicht nur studentischen Angestellten, sondern auch den Kunden zugute. „Wir bieten hundertprozentige Rechtssicherheit“, fasst Weihmann das Prinzip zusammen.

Wer den Nachbarsjungen für einen geringen Lohn im Garten beschäftigt, handele hingegen nicht nur illegal, sondern auch ohne jeglichen Rechtsschutz. Die Dienstleistungen von „Smarthands“ könnten zudem steuerlich geltend gemacht werden, sodass die Buchungskosten laut GVO um 20 Prozent sinken. Seit Anfang Mai kann man die helfenden Hände nun auch in Bonn engagieren. Bisher seien rund 20 Aufträge abgewickelt worden.

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