Unfreiwilliger Griff in das Gemeindesäckel

Alfterer müssen Schadensersatz zahlen - Gericht gab einem ansiedlungswilligen Gewerbebetrieb an der Alfterer Straße Recht

Alfter. Das wollte Uwe Tarnow nicht in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wissen: die "Schadensangelegenheit in einer Bausache". Dem Begehren des Sozialdemokraten kam Bürgermeisterin Bärbel Steinkemper (CDU) nach, nachdem es dazu keinen Widerspruch im Alfterer Gemeinderat gegeben hatte. Allerdings mit der Bitte "ohne Namensnennung der Beteiligten".

Schadensersatz forderte 1996 ein Gewerbebetrieb von der Gemeinde Alfter ein. In der Nähe der Gielsdorfer Tankstelle an der Alfterer Straße wollte sich der Gebrauchtwagenhändler ansiedeln. Acht Ausstellungsplätze, vier Kundenparkplätze und ein Bürocontainer sollten neben der Reparaturwerkstatt für Landmaschinen für Umsatz und Arbeitsplätze sorgen.

Die Alfterer Gemeindeverwaltung gab in der Beschlussvorlage des Ausschusses grünes Licht für die Baugenehmigung. Nicht so die Kommunalpolitiker. Das Gremium befand mehrheitlich, dass sich der Betrieb nicht in die Umgebung einpasse und versagte die Genehmigung für den Unternehmer.

Daraufhin zog dieser vor die Schranken des Gerichtes - und bekam Recht. Als "unbedenklich" stufte das Gericht den Betrieb ein, befand die Entscheidung der Gemeinde als "rechtswidrig". Das sah die Siegburger Kreisverwaltung ebenso. Sie erteilte im Jahr 2000 die Baugenehmigung. Mit dem Anspruch auf Schadensersatzforderung wurde das sowieso schon arg gebeutelte Alfterer Gemeindesäckel nun um 60 000 Mark leichter - den Rest übernimmt die Haftpflichtversicherung.

So etwas dürfe nicht wieder passieren, wollte Tarnow, dass der Rat daraus lerne, "nur Beschlüsse zu fassen, die der Rechtsnorm genügen". Und Tarnow ging mit dem Kreis hart ins Gericht. Der habe den Unternehmer erst auf die Sachlage hingewiesen. Der Verwaltung warf Tarnow ebenfalls fehlerhaftes Verhalten vor. Die habe noch nicht einmal einen Vergleichsvorschlag angestrebt. "Wir sind mit Pauken und Trompeten untergegangen," meinte der SPD-Mann.

Das ließ Christian Kaldenhoff so richtig in Rage geraten. "Wir sind Freizeitpolitiker und haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt," erzürnte sich der Grüne. Nach der Mehrheitsmeinung des Ausschusses habe sich der Betrieb nicht in die bestehende Bebauung eingefügt und man habe ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtet. Bis zur Gerichtsverhandlung habe sich die Sachlage geändert, die Tankstelle sei wesentlich vergrößert worden.

"Doch im Ergebnis haben wir nun mal Schadensersatz zu leisten," meinte Kaldenhoff. Maria-Luise Streng (UWG) warf den Ball zurück in Richtung SPD. Schließlich habe der Kreis und die Verwaltung auf die bestehende Rechtslage hingewiesen, aber SPD und CDU seien es doch gewesen, die dem nicht folgen wollten. Für SPD-Fraktionsvorsitzenden Georg Steinig war die Sachlage klar. "Nachkarten bringt nichts," so sein trockener Kommentar.

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