Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch vor Gericht Ton im Prozess um Kölner Messehallen wird schärfer

Köln · Seit September steht der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft betitelt die Darstellung der Verteidigung am Dienstag als „wilde, lebensfremde, abwegige Geschichte“.

Es sind scharfe Worte, die die Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag wählt. So scharf, dass sich die Verteidigung am Ende persönlich angegriffen fühlt und der Richter maßregeln muss. Stein des Anstoßes ist das Zwischenfazit von Staatsanwalt Christoph Nießen. Denn der erste Komplex des Prozesses um den Bau der Nordhallen der Kölnmesse neigt sich dem Ende entgegen. Seit September verhandelt die 18. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts Vorwürfe wegen Bestechung und Bestechlichkeit. Angeklagt sind deshalb der Troisdorfer Bauentwickler Josef Esch und der frühere Chef der Stadtsparkasse Köln Gustav Adolf Schröder.

Nach der bisherigen Beweisaufnahme sieht Staatsanwalt Nießen den Tatbestand der Bestechung als erwiesen an. Die rund 25 Millionen Euro, die von Esch an die Sparkasse insgesamt geflossen sind, seien demnach Schmiergeld. Schröder habe sich als Gegenleistung bei Stadt, Politik und Messe dafür eingesetzt, dass Esch den Bauauftrag für die neuen Messehallen erhalte. Eine entsprechende Unrechtsvereinbarung sei im Sommer 2003 mündlich vereinbart und später schriftlich in Verträgen festgehalten worden, erläutert Nießen.

Das sei mit Dokumenten, unter anderem handschriftlichen Notizen der Angeklagten, und Zeugenaussagen belegt. Schröder habe „Druck aufgebaut“ und dafür gesorgt, dass nicht weiter über weitere Angebote verhandelt wurde. „Schröder konnte maßgeblich Personen auf seine Seite ziehen“, so Nießen. Und dann fügt er noch hinzu: Die Darstellung der Verteidiger, wie es zu der Zahlung gekommen sei, sei dagegen eine „wilde, lebensfremde, abwegige Geschichte“.

Richter ruft zu neutraler Wortwahl auf

Nach Nießens Zwischenfazit macht Schröders Verteidiger Klaus Bernsmann seinem Ärger Luft: Er nennt Nießens Wortwahl zum Teil „überflüssig“ und lasse sich zudem nicht unterstellen, „Unsinn“ zu erzählen. Auch der Vorsitzende Richter rief später dazu auf, sich weiterhin um neutrale Worte zu bemühen, wie es die Verteidigung bisher ebenfalls getan habe.

Die Verteidiger von Esch sehen den zweistelligen Millionenbetrag als übliche Provision für Leistungen, die die Sparkasse gegenüber dem Bauunternehmer für den Immobilienfonds erbracht hat. Provisionen wurden demnach immer für folgende Leistungen gezahlt: die Vermittlung des Grundstücks und eines finanzstarken Mieters, die Verschaffung des Baurechts, und sonstige Leistungen, die zur Realisierung des Projekts nötig waren. Die Zahlung der rund 25 Millionen Euro stehe genau solchen Leistungen der Stadtsparkasse gegenüber, erklärt Rechtsanwalt Eberhard Kempf. Dass diese Leistungen auch erbracht worden seien, habe die Beweisaufnahme eindeutig ergeben. Eine „Unrechtsvereinbarung“ sei nie getroffen worden, so Kempf.

Schröder habe sich aus eigenem Interesse für Esch eingesetzt. Denn der Immobilienfonds sei das einzige Finanzierungsmodell gewesen, mit dem die damalige Stadtsparkasse ebenfalls Gewinne erzielt habe – mit Hilfe genannter Provisionen.

Während der Beweisaufnahme wurden diese Zahlungen anfangs häufig als sogenannte Mietzuschüsse betitelt. Der Ausdruck wurde verwendet, weil Schröder mehrmals bei Esch um eben solche gebeten haben soll. Denn durch weitere gemeinsam aufgelegte Fonds war es für die Sparkasse zu Verlusten gekommen, weil sie Mietgarantien für die Gebäude übernommen hatte. Um diese auszugleichen, warb Schröder bei Esch mehrmals um Mietzuschüsse. Esch habe das aber immer abgelehnt, so die Verteidigung. Bei den bezahlten Leistungen habe es sich um Provisionen gehandelt. Staatsanwalt Nießen hält in diesem Zusammenhang am Dienstag dagegen: Es seien eben doch Mietzuschüsse gewesen. Schließlich habe sich aus Zeugenaussagen ergeben, dass Schröder sich im Vorstand für Verhandlungserfolge mit Esch diesbezüglich feiern ließ.

Sichtung weiterer Dokumente gefordert

Obwohl Nießen die Schuld der Angeklagten als erwiesen ansieht, erklärt er am Dienstag, er sehe die Beweisaufnahme noch nicht als beendet an und forderte die Sichtung weiterer zahlreicher Urkunden und Dokumente. Gleichzeitig forderte er das Gericht auf, noch kein Zwischenfazit zu ziehen, bis nicht sämtliche Beweise gesichtet worden seien. Der Vorsitzende Richter Christof Wuttke erwiderte allerdings anschließend, dass er keinen Anlass dafür sehe, in der nächsten Verhandlung nicht wie geplant ebenfalls ein Zwischenfazit abzugeben.

Eigentlich soll die Beweisaufnahme zu diesem ersten Komplex des Prozesses in diesem Jahr abgeschlossen sein. Bis März soll weiter der Vorwurf der Untreue gegen Schröder und einen früheren Vorstandskollegen verhandelt werden. Sie sollen bei Geschäften rund um die Produktionsfirma MMC hingenommen haben, dass die Sparkasse hohe Verluste machte. Die beiden Komplexe hängen im Rahmen der Entwicklung von Köln zur Medienstadt miteinander zusammen.

Eschs und Schröders Anwälte haben ihre Angeklagten von Anfang an als Wirtschaftsförderer der Stadt Köln präsentiert. Ohne sie sei RTL damals abgewandert anstatt sich in den alten Messehallen anzusiedeln. Denn RTL suchte damals einen neuen Standort und war kurz davor nach Hürth zu gehen. Damit hätte Köln den größten Gewerbesteuerzahler verloren. Nur weil Stadt und Kölnmesse RTL die alten Rheinhallen anboten, blieb der Sender. Im Gegenzug brauchte die Messe neue Hallen. Die Nordhallen sollten gebaut werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort