Telekom darf Beamten versetzen

Neue Regelung gilt auch für die Post - Jobwechsel zu Tochterfirmen - Weihnachtsgeld wird bei beiden Bonner Konzernen gestrichen

Berlin/Bonn. (dpa) Die mehr als 150 000 Beamten bei Telekom, Postbank und Post können künftig auch gegen ihren Willen in Tochterunternehmen versetzt werden. Einer entsprechenden Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes stimmte am Freitag der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition zu. Zudem soll das Weihnachtsgeld bei Post und Postbank wegfallen und in eine Leistungsprämie fließen.

Bei der Telekom soll das gestrichene Weihnachtsgeld zur Finanzierung einer Arbeitszeitsenkung von 38 auf 34 Stunden verwendet werden. Die drei Unternehmen wollen durch das neue Gesetz ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und den Leistungsgedanken in der Belegschaft stärken.

Die Kommunikationsgewerkschaft DPV warnte vor einer zwangsweisen Versetzung der Beamten und drohte mit Verfassungsklage. Auch der Deutsche Beamtenbund und die Gewerkschaft Ver.di bezeichnete das Vorhaben als verfassungsrechtlich bedenklich. Beamte könnten willkürlich in Tochterunternehmen "verschoben" werden, befürchtet Ver.di.

Der Einsatz der Beamten dürfe aber nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll bei der Entscheidung über die Zuweisung von Beamten zu "Tochter-, Enkel- oder Beteiligungsunternehmen" der Betriebsrat ausdrücklich beteiligt werden.

Erst vor kurzem hatte sich Rot-Grün darauf festgelegt, dass die Beamten der drei Aktiengesellschaften gegen ihren Willen versetzt werden können. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit, Rainer Wend (SPD), nannte dies zumutbar. "Kein Beamter kann erwarten, seinen Stuhl zu behalten, auch wenn es die Arbeit nicht mehr gibt."

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